Chronik 
Gleichschaltung der evangelischen Jugend

Zwei Monate nach dem Abkommen zwischen dem evangelischen Reichsbischof und dem Reichsjugendführer zur Gleichschaltung der evangelischen Jugendverbände wird die Gleichschaltung evangelischer Jugendverbände auch im Gebiet Mittelrhein vereinbart. Beteiligte sind neben dem Gebietsführer der HJ Wallwey von kirchlicher Seite aus Superintendent Klingenburg, der Beauftragte des Reichsjugendpfarrers Pfarrer Voß und der Eingliederungsbevollmächtigte Dr. Kühler. Nach Angaben des Westdeutschen Beobachters kommentiert Pfarrer Voß die Gleichschaltung folgendermaßen: "In den weitesten Kreisen der evangelischen Jugend ist das Eingliederungswerk wie eine Erlösung aufgefaßt worden. Umso weniger darf man heute gegen das zwischen dem Reichsbischof und dem Reichsjugendführer getätigte Abkommen Sturm laufen. Allen unter evangelischer Flagge segelnden Vereins- und Verbandsseparatismus muss unsere schärfste Gegnerschaft gelten." Damit werden all jene im Evangelischen Jugendwerk, die sich noch 1934 gegen eine totale Gleichschaltung aussprechen, zur unrechtmäßigen Minderheit erklärt und ausgeschaltet.



 
Lexikon
Gleichschaltung
Schirach, Baldur von
Müller, Ludwig