Chronik 
Anmeldung von Grenz- und Auslandfahrten

Um eine Kontrolle über sämtliche Grenz- und Auslandsfahrten zu haben und "wilde" Fahrten zu unterbinden, müssen Fahrten beim Fahrtenamt der Abteilung "Ausland" der Reichsjugendführung angemeldet werden: "Besonders wir noch einmal darauf hingewiesen, daß es für Angehörige der HJ, des Jungvolks und des BDM keine sogenannten "Privatfahrten" gibt, sondern daß jede Fahrt über Reichsgrenzen, gleichgültig ob Gruppenfahrt oder Einzelfahrt, anmeldepflichtig ist." Grenzland im Sinne dieser Anmeldepflicht ist Ostpreußen, Oberschlesien, Bayerischer Wald, das Saargebiet und Schleswig-Holstein.



 
Lexikon
Hitlerjugend (HJ)
Reichsjugendführung (RJF)