Zur Hitlerjugend gehörten verschiedene „Dienste“, zu deren Verrichtung jedes Mitglied herangezogen werden konnte, u.a. den allgemeinen HJ-Dienst, ab 1935 der Wehr und Arbeitsdienst, in der Kriegszeit auch der „Jugenddienst“.
Der Streifendienst der Hitlerjugend wurde schon 1934 eingeführt, eine Art von "Jugendpolizei": Er kontrollierte das Verhalten Jugendlicher in der Öffentlichkeit und die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen in der Freizeit, außerdem sollten feindliche Gruppenbildungen aufgespürt werden. Der Streifendienst war das Organ zur Überwachung sämtlicher Jugendlicher im Alter von 10-18 Jahren, die Angehörigen der Hitlerjugend selbst mit eingeschlossen. Bei der Durchführung von Kontrollen maßten sich HJ-Angehörige polizeiliche Befugnisse an, die ihnen nicht zustanden.
Das ließen sich etwa die Edelweißpiraten im Rhein-Ruhrgebiet nicht gefallen, somit waren Schlägereien zwischen beiden Gruppierungen an der Tagesordnung. Verschärft wurde der Konflikt durch das schwammig formulierte Verbot der Weiterführung der Bündischen Jugend vom 8. Februar 1936, zumal das jugendliche Alltagsleben in Ballungszentren mit Treffen, Singen usw. dadurch in einen Generalverdacht geriet. In zahlreichen Fällen brachte die Antihaltung Jugendlicher gegen den Streifendienst den Zusammenschluss „wilder“ Cliquen regelrecht hervor.
Durch den Streifendienst war die Hitlerjugend eine maßgebliche Institution sozialer Kontrolle, die die zahlreichen aufgenommenen Erkenntnisse ohne Überprüfung an die Gestapo weitergab. Im Lauf weiterer Ermittlungen erwies sich oftmals ihre Übertriebenheit, oftmals kam es aber auch zur Verfolgung.
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