 Anweisung der Staatspolizeistelle Köln vom 29. Juni 1935
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Im Zuge der Ermittlungen gegen die illegale Bündische Jugend ordnet die Gestapo an, alle Personen zentral zu erfassen, die bündischen Jugendgruppen angehört oder ihnen nahegestanden haben. Für jede Person sollen drei Karteikarten angefertigt werden, mit Vermerken der Personalien, Deck- oder Spitznamen und der Sachverhalte. Die Bündische Jugend wird vom NS-Staat kriminalisiert und als staatsgefährdende Organisation dargestellt.
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