Chronik 
Tätigkeit von konfessionellen Jugendverbänden massiv eingeschränkt

Der Reichsführer-SS Heinrich Himmler erlässt im Juli 1935 eine Anordnung, die die Freiheit konfessioneller Jugendverbände stark einschränkt. Jede Betätigung nicht kirchlich-religiöser Art, vor allem politische oder sportliche, ist nun verboten. Das Tragen von Kluft und Abzeichen, das auf Zugehörigkeit zu konfessionellen Jugendverbänden schließen ließ, wird untersagt. Unter das Verbot fällt ebenfalls das gemeinschaftliche Wandern und Aufmarschieren in der Öffentlichkeit und das Mitführen von Fahnen, Bannern und Wimpeln - ausgenommen bei Prozessionen, Begräbnissen und anderen Kirchenfeiern.

Wer das Verbot nicht befolgt, kann mit "Zwangsgeld oder Zwangshaft" bestraft werden.



 
Lexikon
Kluft
Himmler, Heinrich