In einem Bericht vom Oktober 1935 teilt die Gestapo mit, dass ehemalige Angehörige der Bündischen Jugend verstärkt Aktivitäten entwickelt hätten. Die "zersetzende Tätigkeit bündischer Kreise" habe "stark zugenommen". Die Gestapo beklagt, dass es in den meisten Fällen nicht möglich sei, Angehörige der Bündischen Jugend wegen Hochverrat anzuklagen. Auch wenn Jugendliche in Schutzhaft genommen würden, müssten sie meistens bald wieder freigelassen werden.
Die Gestapo schätzt die Anzahl der Aktivisten auf circa 3 000 Personen. Angeblich sei der Beweis erbracht worden, "daß in diesen Kreisen die Homosexualität weit verbreitet" sei. Der Vorwurf der Homosexualität ist für die Nazis oftmals Vorwand, gegen missliebige (Jugend-)Gruppen vorzugehen. Weiterhin glaubt die Gestapo einen Organisator gefunden zu haben, der einheitliche organisatorische Richtlinien herausgebe und ein Neuaufbau der "Bündischen Jugend - dj. 1.11." anstrebe. Es handelt sich dabei um den in England befindlichen Eberhard K. (genannt "Tusk").
Die Gestapo kündigt an, die "dj." und ähnliche Bünde in Kürze zu verbieten, "damit dadurch eine Handhabe zum Einschreiten gegen die Betätigung einzelner früherer bündischer Gruppen gegeben ist."
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