Chronik 
Verbot der bündischen Gruppen

Anweisung der Geheimen Staatspolizei vom 8. Februar 1936, sämtlich Vereine der Bündischen Jugend aufzulösen

Durch Erlass der "Preußischen Geheimen Staatspolizei" und des "Politischen Polizeikommandeurs der Länder" sind, in Umsetzung eines Erlasses des Innenministeriums vom 4. Februar 1936, "alle Gruppen und Vereine der Bündischen Jugend (Großdeutscher Jugendbund, Deutscher Pfadfinderbund, Deutschmeister Jungenschaft, Deutsche Jungenschaft vom 1.11., Trucht, Deutsche Freischar, Stromkreis, Nerother Wandervogel, Verein für Erhaltung der Rheinischen Jugendburg, Das Graue Korps usw.) aufzulösen, soweit sie sich nicht selbst aufgelöst haben". "Für die Zukunft ist jede Einwirkung auf Jugendliche zum Zwecke der Fortsetzung bündischer Gruppen und Vereine ... verboten."



 
Lexikon
Bündische Jugend
Nerother Wandervogel
Gestapo
Großdeutscher Bund
Deutscher Pfadfinderbund (DPB)
Deutsche Freischar (DF)
dj 1.11