Chronik 
Verbot von ländlichen Jugendvereinen

Am 23. Januar 1934 werden alle Jugendorganisationen auf dem Land verboten. Im Oktober 1935 wird das Verbot durch den sächsischen Innenminister noch einmal polizeilich verschärft. Grund dafür ist, dass in Sachsen etwa 380 ländliche Jugendvereine existieren, die "ein Sammelbecken von Mißvergnügen bildeten" und der Hitlerjugend die Aufbauarbeit erschweren würden.

Die Gestapo Köln beantragt am 22. Mai 1935, ein solches Verbot auch in Preußen durchzusetzen. Sie fordert von den Polizeibehörden und den Landräten einen Bericht darüber, ob und welche Jugendvereine noch bestünden und ob ein Verbot für notwendig erachtet werde.



 
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