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Heinrich H.

Heinrich H. war seit 1930 Mitglied des katholischen Jungmännerverbandes der Pfarrei St. Ursula.

Er wurde am 26. Juni 1937 von einem Hitlerjungen angezeigt, verbotenerweise Uniformteile der Sturmschar zu tragen und damit gegen das Gesetz vom 20. Dezember 1934 zu verstoßen. Insbesondere der Besitz eines Koppels, der dem der Amtswalter der NSDAP ähnele, wurde ihm zur Last gelegt. Bei seiner polizeilichen Vernehmung führte Heinrich H. aus, dass er lediglich einen einfachen Gürtel trage. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens ist aus der Akte nichts zu entnehmen.

Aus einem Jugendbericht des Polizeipräsidenten an die Gestapo vom 15. Juli 1937 geht außerdem hervor, dass bei Heinrich H. am 18. April 1937 bei einer Zollkontrolle in Aachen Druckschriften kirchlichen Inhalts beschlagnahmt wurden und er deshalb am 11. Mai 1937 verwarnt wurde.



 
Gruppen
Sturmschar St. Ursula

Lexikon
Katholischer Jungmännerverband (KJMV)
Gestapo
Sturmschar/Jungschar
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)