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Raimund H.

Bei einer polizeilichen Durchsuchung im Kloster "Haus zur Mühlen" bei Siegburg am 10. Juni 1935 wurden 50 Kölner "Jungmänner" der Pfarrei St. Aposteln und 25 Jungschärler der Pfarrei St. Pantaleon auf verbotene Uniformteile untersucht. Raimund H. wurde als Mitglied des katholischen Jungmännervereins St. Aposteln von der Gestapo vernommen. Er gab zu Protokoll: "Vor dem Ausflug hatte uns unser Präses ausdrücklich auf das Verbot des Klufttragens aufmerksam gemacht. Ich habe eine hellblaue Tuchkniehose und ein einfaches Sporthemd getragen. Kluft hat von uns niemand getragen. [...] Bei der Revision wurden bei mir ein Fahrtenmesser und eine Patronentasche gefunden. Ich hatte die Sachen in einem Pappkarton. Das Fahrtenmesser habe ich zum Brotschneiden verwendet. Die Patronentasche war ein Teil von dreiteiligen Patronentaschen, ich hatte hierin Verbandszeug aufbewahrt. Ich hatte dieses Drittel der Patronentasche vor 7 oder 8 Jahren geschenkt bekommen. Auch war bei der Revision noch Verbandszeug in der Tasche. Sonstige Ausrüstungsgegenstände hatte ich nicht bei mir. Die Verordnung über das verbotene Klufttragen pp war mir bekannt und habe ich mich hiergegen nicht verstossen." Auch die übrigen Ermittlungen ergaben keinen Verstoß gegen die Verordnung vom 28. Februar 1933. Zu einem Verfahren vor dem Kölner Sondergericht kam es daher nicht.



 
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Verordnung zum Schutz von Volk und Staat (28. Februar 1933)