P. wird nach Aussage einer NSV-Fürsorgerin als einziges Kind ihrer Eltern, "die rechtschaffen, fleissig und strebsam sind", streng erzogen. Nach ihrer Entlassung aus der Volksschule arbeitete sie bei der Firma Groten und hatte in der Berufsschule nur gute Noten.
Elisabeth P. gehörte seit 1934 der Jungmädelgruppe Köln an. Von 1936 war sie Mitglied der Ortsgruppe Dom des BDM an, Obergau 11, Untergau 53.
P. wird am 27.2.1922 auf einer Wanderung vom HJ-Streifendienst in Opladen angehalten und zur Polizei gebracht. Sie wird wegen ihrer Kluft auf "Zugehörigkeit zur bündischen Jugend" befragt.
Sie schildert der Polizei, dass sie ihre Bluse (buntes Schottenhemd mit blanken Knöpfen) von einer Arbeitskollegin für 1,50 RM erstanden habe. Erst vor einigen Wochen habe ihr die ehemalige Besitzerin mitgeteilt, dass das Tragen der Bluse verboten sei. Sie habe sich aber nichts daraus gemacht und sie weiterhin getragen. Sie gibt in ihrer ersten Vernehmung zwar zu, Fahrten gemacht zu haben und sich an der Ecke Vondelstraße mit anderen Jugendlichen getroffen zu haben, streitet aber ab, dem "Nerother-Bund" anzugehören. In ihrer zweiten Vernehmung vor der Gestapo in Köln erläutert sie ausführlicher, wie sie mit ihrer Freundin auf Wanderfahrten gegangen sei, u.a. nach Rösrath, "wo wir im Strandbad Ammerländchen" badeten.
Das Verfahren am Sondergericht Köln wird gegen sie im Februar 1938 eingestellt, nachdem sie eine positive Begutachtung durch das Jugendamt erhält.
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