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Befugnisse des HJ-Streifendienstes werden erweitert

Im August 1937 gibt Stabsführer Hartmann L. eine Anweisung an den HJ-Streifendienst, "alle politischen und kriminellen Vorgänge innerhalb der deutschen Jugend zu überwachen und zu bekämpfen". Dazu gehört auch die Verfolgung unangepasster Jugendlicher und eine Voruntersuchung für die Gerichte. Eine enge Verbindung zur Gestapo und zum Sicherheitsdienst (SD) der SS wird gewünscht. Gerade die Bekämpfung konfessioneller Jugendgruppen fügt sich in die Anti-Kirchenpolitik des SD ein.

Obwohl damit die Befugnisse des Streifendienstes stark ausgeweitet werden, sind sie weniger in Konkurrenz zum Polizei-Monopol von Staat und SS zu sehen, sondern eher als deren Ergänzung.



 
Lexikon
Schutzstaffel (SS)
HJ-Streifendienst (SRD)
Lauterbacher, Hartmann
Sicherheitsdienst (SD)