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Oberpräsident protestiert gegen HJ-Streifendienst

Auch hinsichtlich der Aufgabenbereiche des HJ-Streifendienstes zeigt sich - wie in den weitaus meisten Gebieten des öffentlichen Lebens - sehr bald die unterschiedlichen Auffassungen von NSDAP und staatlichen Stellen. Der Oberpräsident der Rheinprovinz sieht sich beispielsweise veranlasst, gegen den Einsatz des Streifendienstes zu protestieren.

In Bezug auf den Erlass des Befehls des Reichsjugendführer vom 03. Juni 1935 über den Einsatz des HJ-Streifendienstes an Pfingsten schreibt er an die Regierungspräsidenten Koblenz, Köln, Düsseldorf, Aachen und Trier am 06. Juni 1935:

"Angesichts der klaren Vereinbarungen mit den Gebietsführern der HJ in der Rheinprovinz auf der einen Seite und den daraus resultierenden Anweisungen an alle Polizeiverwalter innerhalb der Provinz ist dieser Befehl geeignet, erneut Verwirrung zu schaffen.

Um zu verhindern, dass während der Pfingstfeiertage zahllose schwerste Unzuträglichkeiten eintreten und um der Polizeiexekutive die Möglichkeit zu geben, ein für alle Mal eine klare eindeutige Haltung einzunehmen, ersuche ich Sie, an alle Polizeiverwaltungen schnellstmöglichste Bekanntgabe zu erlassen [...]:

1) Die HJ-Streifen sind lediglich berechtigt, die jugendlichen Wanderer auf das Mitführen ihrer Mitgliedskarte zu N.S.-Jugendverbänden zu kontrollieren [...].

2) Jedes weitere Vorgehen, auch gegen Mitglieder von N.S.-Jugendvernänden, ist den HJ-Streifen untersagt. [...]

3) Gegenüber allen jugendlichen Wanderern, die sich ihrer Uniformierung nach nicht eindeutig als Mitglieder von N.S.-Jugendverbänden ausweisen, besitzen die HJ-Streifen weder das Recht noch die Möglichkeit irgendwelchen Einschreitens. [...]"

Der Oberpräsident betont nachdrücklich, dass es mit den HJ-Gebietsführern abgesprochen sei, "wenn die Beamten der Exekutive unnachsichtig überall da durchgreifen, wo das vorstehend umrissene Aufgabengebiet der HJ-Dienststreifen überschritten wird."

Der Reichsjugendführung gelingt es daraufhin nur mit Unterstützung des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin, sich halbwegs elegant aus der Affäre zu ziehen. Sie muss allerdings bestätigen, dass der Streifendienst nicht berechtigt gewesen sei, gegen Wandergruppen einzuschreiten.



 
Lexikon
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HJ-Streifendienst (SRD)
Oberpräsident