Propagandafoto: "Fanfaren der Hitlerjugend"
|
Bereits 1922 gab es in der NSDAP den "Jungsturm Adolf Hitler" als Jugendorganisation. Nach dem vorübergehenden Verbot der Partei wurde sie 1926 als "Hitlerjugend, Bund deutscher Arbeiterjugend" wieder belebt. 1932 wurden schließlich sämtliche Jugendverbände der Partei (u.a. NS-Schülerbund, Bund Deutscher Mädel) unter dem Dach der HJ vereinigt. Die Mitglieder der HJ wurden uniformiert.
Nach der Machtübernahme entwickelte sich die HJ zum staatlichen Jugendverband. Sie übernahm die Mitglieder aller anderen gleichgeschalteten Jugendorganisationen. Mit dem "Gesetz über die HJ" vom 1. Dezember 1936 wurde sie zur einzigen legalen Erziehungseinrichtung neben Elternhaus und Schule erklärt. Seit 1933 wurde auf Jugendliche Druck ausgeübt, der HJ beizutreten; seit März 1939 bestand die gesetzlich festgelegte Zwangsmitgliedschaft für alle Kinder und Jugendlichen ab zehn Jahren.
Die HJ war regional und nach Altersgruppen gegliedert. Neben der Stamm-HJ gab es Sonderverbände wie die Flieger-, Marine-, Motor- und Reiter-HJ, in denen die Jugendlichen auf Aufgaben in den entsprechenden Verbänden von Wehrmacht, SA und SS vorbereitet werden sollten.
Die HJ übernahm von der Jugendbewegung den Grundsatz "Jugend führt Jugend". Die jeweiligen Führer wurden allerdings von oben ernannt, an der Spitze standen - zumindest bis 1939 - in aller Regel Erwachsene. Anders als in der Jugendbewegung galt in der HJ eine strikte Geschlechtertrennung.
Erziehungsziele der HJ waren Gehorsam, Opferbereitschaft, Disziplin und Pflichterfüllung. Ein wichtiger Aufgabenbereich der Organisation war die Freizeitgestaltung in Form von Wochenend- und Ferienfahrten. Daneben mussten die Jugendlichen eher soziale Arbeiten wie Nachbarschaftshilfe oder Sammlungen verrichten, aber auch im Form des HJ-Streifendienstes der Polizei helfen. Im Krieg kamen Tätigkeiten beim Luftschutz und der Kinderlandverschickung (etwa als "Lagermannschaftsführer") hinzu. In der Endzeit des NS-Regimes schließlich kämpften viele HJ-Mitglieder noch an den Fronten - etwa in der SS-Panzerdivision "Hitlerjugend" oder im "Volkssturm" -, was zahlreichen Jugendlichen das Leben kostete.
1936 wurde die HJ gesetzlich zum staatlichen Jugendverband erklärt und die Jugenddienstpflicht (Zwangsmitgliedschaft) eingeführt. Bis 1939 erhöhte sich die Mitgliedszahl der HJ auf 8,7 Millionen Kinder und Jugendliche. Neben Elternhaus und Schule war die HJ einzige Erziehungsinstitution und drillte die Jugendlichen auf Nationalsozialismus und Krieg.
Die Mitglieder der HJ trugen Uniformen und gliederten sich in Altersgruppen auf: Die 10-14 Jahre alten Jungen (Pimpfe) gehörten zum Deutschen Jungvolk in der Hitlerjugend. Die eigentliche HJ umfasste die Jungen von 14-18 Jahre. Die Mädchen waren im Bund Deutscher Mädel (BDM) organisiert.
Die HJ war streng hierarchisch und undemokratisch aufgebaut. Die Jugendlichen sollten auf die Unterordnung im NS-Staat und auf den Kriegseinsatz vorbereitet werden. Die Hitlerjungen war in verschiedene Einheiten eingeteilt: Die Kameradschaft (ca. 10 Jungen), die Schar (ca. 40 Jungen), die Gefolgschaft (ca. 160 Jungen), der Stamm (ca. 600 Jungen), der Bann (ca. 3000 Jungen), das Gebiet (ca. 150 000 Jungen) und das Obergebiet (ca. 750 000 Jungen). Bei dem Deutschen Jungvolk und dem BDM gab es eine ähnliche Gliederung. Die Mitglieder konnten entsprechende "Dienstgrade" erreichen (z. B. Scharführer).
Während des Zweiten Weltkriegs wurde auch die HJ eingesetzt. Zum Teil unter 17jährige wurden ohne jegliche Erfahrung und schlecht ausgebildet in den Kampf geschickt. Dementsprechend gab es unter den Jugendlichen große Verluste.
|