Nach dem Besuch der Volksschule, die er mit dem Vermerk "charakterlich nicht zufriedenstellend" verließ, begann Franz V. zwei Lehren, die er beide abbrach. Danach arbeitete er bei verschiedenen Firmen als Hilfsarbeiter. Franz V. war im Dezember 1940 wegen gemeinschaftlich mit andern begangener Körperverletzung an einer Kinokassiererin zu einer Woche Jugendarrest verurteilt worden. Außerdem wurde er am 7. März 1941 wegen "Umhertreibens während der Dunkelheit" mit 10 RM Geldstrafe bestraft.
Der HJ gehörte Franz V. zwar an, ist aber zuletzt nicht mehr zum Dienst angetreten. Im November 1942 habe er sich angeblich zur SA angemeldet, aber an keinem Dienst teilgenommen "und kannte nicht einmal die Formation".
Im Sommer 1942 unternahm Franz V. gemeinsam mit 5 - 6 anderen Jugendlichen Wanderungen und "suchte wiederholt den Leipziger Platz in Köln-Nippes auf. Auch war er an der Gründung des „Clubs Edelweißpiraten“ beteiligt. Er habe aber nicht alles verstanden, was da vor sich gegangen sei. Der vernehmende Gestapobeamte kommentiert: "V. macht den Eindruck einer Person, die nicht in der Lage ist, der Vernehmung zu folgen. Der Beschuldigte ist geistig wenig regsam. Er scheint sich nicht bewusst gewesen zu sein, welche Handlung er begangen hat. [...] Er bemühte sich offensichtlich die Wahrheit zu sagen, war aber wegen geistiger Mängel nicht in der Lage, Zusammenhänge richtig zu schildern.
Laut Schlussbericht der Gestapo vom 03. Februar 1943 wie folgt: "Franz V. beteiligte sich an geschlossenen Wanderungen, war eifriger Besucher der Zusammenkünfte der Edelweisspiraten, wurde Mitglied; befand sich bereits in Jugendarrest."
Das Kölner Sondergericht verurteilt Franz V. am 15. September 1943 "wegen jugendbündischer Betätigung und wegen Einbruchsdiebstahls" zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr 6 Monaten Jugendgefängnis.
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