Harry S. besuchte die Volksschule in Köln und begann nach deren Abschluss eine Lehre als Kraftfahrzeugschlosser bei Klöckner-Humboldt-Deutz, die er im September 1944 abzuschließen gedachte. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme war er im Werk Poll beschäftigt.
Sein Vater war als Anstreicher bei der Ford AG beschäftigt. Er gehörte seit 1933 der SA an, ohne hier eine besondere Position zu bekleiden.
Die Familie wohnte ein Siedlungshaus in Köln-Volkhoven, das ihr gehörte. Die wirtschaftlichen Verhältnisse, so S. in der Vernehmung, seien als "geregelt" zu bezeichnen, die Ehe seiner Eltern als "gut".
Dem Jungvolk war S. 1937 beigetreten und 1941 in die HJ überwiesen worden. An den Dienstappellen, so berichtete er der Gestapo im Verhör, habe er nicht immer teilgenommen, "weil ich zeitweise durch meine Arbeit ermüdet war". Allerdings sei er deswegen nie disziplinarisch belangt worden.
Er habe in der Vergangenheit "häufig" Fahrten unternommen, so S., die letzte "große Fahrt" habe ihn am 29. September 1942 in die "Gaststätte von Frl. Höderath" nach Scheiderhöhe zwischen Rösrath und Lohmar geführt. Diese Fahrt sei einige Tage zuvor im Volksgarten abgesprochen worden; Initiator sei Karl G. ("Schiko") gewesen.
Harry S. war maßgeblich an Entstehung und Verbreitung der Handzettel zur "Leistungswoche der Bündischen Jugend" im November 1942 beteiligt. Die Brisanz dieser Aktion, so sagte er zumindest - wohl zum eigenen Schutz - vor der Gestapo aus, sei ihm bereits unmittelbar nach der Durchführung bewusst geworden. Seine Beteiligung habe ihm "leid getan", weshalb er den Entschluss gefasst habe, "dass ich mit diesem Personenkreis nichts mehr zu tun haben wollte und den Treff am Leipziger Platz nicht mehr aufsuchen wollte". Er sei dann nach dem 21. November 1942 tatsächlich nicht mehr dorthin gegangen.
Laut Schlussbericht der Gestapo vom 03.02.1943 wie folgt: "Harry S. führte geschlossene Wanderungen aus, war Mitglied des Klubs "Edelweißpiraten", betätigte sich bündisch, beteiligte sich am Diebstahl in Remagen und übernahm eine Zeichnung von Fort X, Mitverbreiter von bündischen Hetzschriften"
Das Kölner Sondergericht verurteilte S. am 15. September 1943 "wegen jugendbündischer Betätigung und wegen Einbruchsdiebstahls" zu einer Haftstrafe von 10 Monaten Jugendgefängnis.
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