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Kölner Richter gibt Lagebericht zu Kölner Edelweißpiraten

Diese als Edelweißabzeichen dienenden Nadeln fügte Pastor seinem Bericht bei

Der ehemalige Jugendrichter und Leiter des Jugendarrestvollzugs Pastor verfasst einen Bericht über die Kölner Edelweißpiraten aus der Perspektive der NS-Justiz. Er ist als Quelle aufgrund seiner detaillierten Ausführungen äußerst wertvoll und wird entsprechend ausführlich zitiert. Der Amtsgerichtsrat äußert sich zunächst über das äußere Erscheinungsbild der Edelweißpiraten, v.a. über ihre Abzeichen und fügt dem Bericht als Anlage sechs „Edelweißabzeichen in Form bunter Stecknadeln“ bei. Dann beschreibt der Pfarrer die geschichtliche Entwicklung der Edelweißpiraten in Köln von 1938 bis November 1943 und widmet sich schließlich der „Bekämpfung der Edelweißpiraten“ durch die Gestapo.

Zu den Edelweißabzeichen

„Die einfachste Form, in der die Edelweißpiraten nach außen hin in Erscheinung treten, ist das Edelweißabzeichen, das auf oder unter dem linken Rockaufschlag getragen wird. (Das, auch von der Schuljugend, an blauen (Schi-)Mützen getragene Edelweißabzeichen zählt nicht hierzu, da diese schon mit dem Abzeichen versehen verkauft werden.) Beliebter und weiter verbreitet als das immerhin schwerer zu beschaffende Edelweißabzeichen ist das Tragen bunter Stecknadeln , die in der Reversecke des linken Rockaufschlages einzeln (Edelweißfarbe) oder zu mehreren (Edelweiß, schwarz, rot, gelb).“ Hierzu muss man wissen, dass diese Farben schon in den Weimarer Jahren Demokratie symbolisierten und damit im direkten Gegensatz zum schwarz-weiß-roten Hakenkreuz standen. Der Pfarrer fährt fort: „Mehrere Nadeln sind meist in bewußter Reihenfolge angebracht, was wahrscheinlich Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen bedeuten soll. Selbst auf der Hitler-Jugenduniform wird das Edelweißabzeichen hin und wieder offen getragen oder es wird verdeckt unter der Armbinde angebracht. Neben dem Edelweißabzeichen, das daneben vielfach auch auf Geldbörsen, Brieftaschen oder Postkarten angebracht wird, ist häufig auch das Totenkopfabzeichen beobachtet worden.“

Zur geschichtlichen Entwicklung

Pastor unterscheidet drei Phasen in der Geschichte der Kölner Edelweißpiraten:

1) 1938 - 31.5.1942 („1000-Bomber-Angriff“)
2) 31.5.1942- 29.6.1943 („Peter-und-Paul-Angriff“)
3) 29.6.1943 – November 1943

Zu 1) „Die wilden Jugendgruppen, die jetzt als Edelweißpiraten in Erscheinung treten, sind etwa ein Jahr vor dem Kriege erstmalig in Köln aufgetreten. Zu den in früheren Jahren angefallenen Nerothern oder der bündischen Jugend, besonders den Navajos, besteht keine Verbindung oder Anschluß. Es sind bisher weder gleichgeschlechtliche Erscheinungen (wie bei den Nerothern) oder geschlechtliche Ausschweifungen (Swingbewegung) fest gestellt worden, wenn auch bei den Treffs und Fahrten gelegentlich Knutschereien vorkommen mögen. Die jetzt übliche, aber nicht zutreffende Bezeichnung als „Edelweißpiraten“ ist neueren Datums. Sie ist aus dem Düsseldorfer Bezirk nach hier hin übernommen und hier in stärkerem Maße zur Anwendung und Ausbreitung gekommen als in Düsseldorf selbst. Die früheren behördlichen Einstufungen wie bündische Jugend, Nerother, Navajos, D.J. 1/11 u. ähnl. Treffen nicht zu. Die auf Grund der neueren Entwicklung allein zutreffende Bezeichnung dürfte „oppositionelle Jugendgruppen“ sein.“ Vier Gründe hätten zur Entstehung der Edelweißpiraten beigetragen:

a.) „Die Jugend der Altstadt, v.a. Alte Mauer am Bach, An der Eiche, Thieboldsgasse, war sich jetzt noch mehr sich selbst überlassen. Sie traf abends, begünstigt durch Verdunklungsmaßnahmen, zusammen und wartete auf den Alarm. Ein Musikinstrument war zu Stelle und bald eine „Gruppe“ begründet, zu deren Entwicklung jeder nach eigener Kenntnis und Erzählung etwas beitrug.“

b.) „Diese Jungens, von Haus aus leichtsinnig, charakterlich schwach und disziplinlos, erlebten auf der Arbeit eine einschneidende Wandlung. Die Moral des Arbeitsplatzes sank, an die Stelle der Einberufenen traten ungünstige Elemente, Kriegsgefangene und Auslandsarbeiter, deren verderbliche Vorbilde begierig aufgenommen wurde.“

c.) „Die in immer ansteigendem Maß in Köln und Umgebung untergebrachten Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen führten obwohl zum Teil gleichfalls noch jugendlich, ein Leben, das ihnen mehr Freiheit erlaubte als einem gleichaltrigen deutschen Jungen. Denn sie dürfen bei Dunkelheit auf der Straße umherstehen, dürfen auf den Strassen rauchen und treiben sich paarweise in den Anlagen herum. In den Grüngürtel und vor ihr ihren Unterkünften pflegen sie ihre fremdländische Musik zu machen, ihre Lieder zu singen und Tänze aufzuführen. Das zog die deutsche Jugend an, die sich zu Hunderten gerade dieses Gebahren ansah und für die eigene Freizeitgestaltung aufnahm (daher die russischen Lieder bezw. Melodien).“

d.) „Die staatlichen Maßnahmen, insbesondere die Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend verbot den lieber zu Disziplinlosigkeiten und Abenteuern hinneigenden Jungens ein gleiches Treiben. Soweit hier nur der „Schutzmann“ störend in die Erscheinung trat, hatten Zwischenfälle nichts besonderes an sich. Der Hitler-Jugend-Streifendienst und die Jugenddienstpflicht brachten hierin aber einen neuen Gesichtspunkt. Denn diejenigen, die hier Disziplin und Ordnung forderten und das wilde Wandern ausserhalb der HJ-Formation unterbinden wollten, waren Altersgenossen. Die selbstverständliche psychologische Folge war „So etwas lassen wir uns nicht bieten.“ So kam es zu Schlägereien und Überfällen auf die HJ-Streife, auf Angehörige der Hitlerjugend, Zerstörung und Beschädigung der HJ-Heime und Aushängetafeln u. ähnl. Die Jungens folgen allem, nur nicht dem Zwang, sie wollen „wilde Fahrten“ machen und nicht eine geordnete Wanderung in Formation. Da ihnen dies zudem von Altersgenossen unterbunden wurde, waren diese ihre persönlichen Feinde. Hierin liegt die Wurzel zu der oppositionellen Einstellung gegen die Hitler-Jugend und damit gegen den Staat.“

zu 2 und 3: Durch den 1000-Bomber-Angriff am 31.5.1942 – und noch einmal potentziert durch die Großangriffe im Juni/Juli 1943 habe sich die Situation dramatisch verschärft. Denn erstens seien für jeden Jugendlichen „jede Betätigungsmöglichkeit in der Freizeit nahezu vollständig plötzlich abgeschnitten. Er kann nicht mehr oder nur unter Schwierigkeiten in eine Kinovorstellung oder eine sonstige Veranstaltung gehen, keinen Sport treiben, keine Sportveranstaltungen sehen. Kommt er abends müde von der Arbeit nach Hause, ist die beschädigte oder Notwohnung durch fliegergeschädigte angehörige beengt. Hier will er heraus. Er will Abwechslung und Vergnügen. Deshalb sammelt er sich da, wo Gleichgesinnte zusammenkommen, wo Musik gemacht wird (Rattenfänger!). Er fühlt sich zu diesen Jungens gehörig und macht alles mit, was er hört und was ihm gesagt wird. Die Hitler-Jugend kann ihm demgegenüber nichts mehr bieten. Die wirklichen Führer sind einberufen, die neuen nicht in der Lage, den Dienst so interessant zu gestalten, daß der Junge gefesselt wird. Die HJ-Heime sind zerstört und damit der Dienst auf die Strasse oder den Übungsplatz verwiesen. Hier können höchstenfalls einige Ordnungsübungen gemacht und im übrigen Fußball gespielt werden.“ Die übergroße Mehrheit der Edelweißpiraten schließe sich aus diesen Gründen den Edelweißpiraten an.

Dann gäbe es aber auch – so Pastor aus dem ideologisch verzerrten und kriminalisierenden Blickwinkel des NS-Richters - die „asozialen und kriminellen Jugendlichen“, die durch die „Terrorangriffe ihre ursprüngliche Bleibe“ verloren hätten - die kriminellen Edelweißpiraten:„Ihre Billard- und Schießhallen sind zerstört, ihre Wirtschaften verloren gegangen. Schon immer sich selbst überlassen, sind sie noch stärker verwahrlost, gehen nicht mehr arbeiten, leben allein ohne Angehörigen und ordentliche Unterkunft, meist in Bunkern, verrichten Gelegenheitsarbeiten und machen Schiebergeschäfte oder begehen Straftaten. Diese negative Auslese hat sich nach den Terrorangriffen zu dem Mittelpunkt der Jugendgruppen gemacht. Es ist natürlich, dass das Negative für Jugendliche einen stärkeren Anziehungspunkt als alles andere. Es kann deshalb nicht Wunder nehmen, daß die kriminellen und asozialen Elemente die Oberhand gewonnen und der ganzen Erscheinung eine bestimmte Ausrichtung gegeben haben.“ Dieser Umstand erkläre die „am laufenden Bande anfallenden Straftaten. Als solche sind laufend Überfälle auf HJ-Angehörige, ruhestörender Lärm, Singen an Bunkern und Grünanlagen, Belästigung von Frauen, Lockerung von Kanaldeckeln u. ähnl. zu nennen. Die bereits geschilderte Manier der Edelweißpiraten, angebliche Straftaten zu erzählen, steigert diese Entwicklung noch. Diese ist gegenwärtig übermäßig geworden, daß sie nicht mehr übersehen werden kann.“ Nach Pastor seien die „Mehrzahl aller anfallenden [d.h. vor Gericht gestellten] Jugendlichen den Edelweißpiraten zuzurechnen.

Die ansteigende Anzahl der Straftaten wegen verbotenen Schießens und Waffenbesitzes habe gezeigt, dass die Bewaffnung der Jungen mit Schusswaffen zugenommen habe. Öfter hätten sich die „Zersetzungserscheinungen“ jedoch in Form von „Unbotmässigkeiten und Disziplinwidrigkeiten“ gezeigt: „In zahlreichen Arbeitsvertragsbruchsfällen klagten die Eltern oder Meister, daß die Jungens versagten, seitdem sie mit „diesen Jungens“ zusammengekommen seien. Es wurde festgestellt, daß notorische Bummelanten und Schwerkriminelle zu hohen Gefängnisstrafen oder zu Gefängnis von unbestimmter Dauer verurteilten wurden, betonte Edelweißpiraten waren. Hierbei wurde bestätigt gefunden, daß sich das Schwergewicht der Erscheinung auf die oppositionelle Seite verlängert hat.“

Über die oppositionellen Handlungen der Edelweißpiraten schreibt Pastor: „In einem Falle wurden in einem großen Werk hetzerische Reden nach Anziehung einer roten Armbinde gehalten, Überfälle auf höhere HJ-Führer (ein Kölner Bannführer allein viermal), Inschriften an Häusern und Litfaßsäulen u. ähnl.

Abstrus werden die Ausführungen des Jugendrichters über „geheime Organisatoren“ der Edelweißpiraten im Hintergrund: „Der Angelpunkt aller Beobachtungen, Prüfungen und Vernehmungen erstreckte sich auf die Frage nach einer einheitlichen Führung. Die Meinungen darüber, ob eine solche besteht, sind verschieden. [...] Bedenklich stimmt allerdings die öfters beobachtete Tatsache, daß die Jungens im Besitze höherer, nicht nachweisbarer Geldbeträge sind und daß sie für längere Zeit verschwinden können, ohne Not an Geld oder Unterhalt zu leiden. Solche Momente, sowie die Tatsache, dasß der Londoner Rundfunk bereits eine eingehende Sendung über die „Kölner Edelweißpiraten und ihre politisch-oppositionelle Bedeutung“ gebracht hat, dürfte auf ausländische (Agenten-)Einflüsse hinweisen. Jedenfalls läßt sich für Köln z.Zt. nicht sagen, daß eine einheitliche Führung besteht. Sie kann aber jederzeit eintreten. Darum bildet das Edelweißproblem eine akute, auch staatspolitische Gefahr.“

Zur Verfolgung durch die Gestapo

„Die Bekämpfung des Erscheinungsbildes liegt zuständigkeitsgemäß in der Hand der Geheimen Staatspolizei. [...] Die Geheime Staatspolizei pflegte die Edelweißpiraten einer Unterbringung in Brauweiler zuzuführen und je nach Beteiligung, Charakter und Führung eine kürzere oder längere Zeit einsitzen zu lassen, um sie alsdann nach staatspolizeilicher Verwarnung zu entlassen. Die leichteren Fälle, insbesondere die Mitläufer wurden lediglich staatspolizeilich verwarnt und kartenmäßig erfaßt. Diese Fällen wurden bisher kaum an die Justizverwaltung zur Erledigung in ordentlichen Strafverfahren abgegeben. Die erste größere Sache war die Sache Thieme, Cramer u.a., die Vorgänge von August/Oktober 1942 betraf und vor dem Sondergericht zur Anlage gebracht wurde, das am 15.9.1943 ein Urteil fällte.“

Nach Angaben des Richters habe die Gestapo gemeinsam mit der NS-Justiz eine härtere Verfolgungslinie für die Zukunft vereinbart: „Die kriminellen Elemente werden abgesondert von ordentlichen Strafverfahren einer Bestrafung evtl. Unterbringung in ein Jugendschutzlager zugeführt. Die asozialen Elemente werden, soweit sie Arbeitsbummelanten sind, nach Möglichkeit der Arbeitserziehung in Brauweiler zugeführt, anderenfalls bestraft, in Fürsorgeerziehung oder Gemeinschaftsbewahrung untergebracht. Verfahren, Vormundschaft- oder Jugendgerichtsverfahren unter Einschaltung der NSV-Jugendhilfe, des Jugendamtes und der Arbeitsbehörden. Entscheidung in unmittelbarem Anschluss an die Festnahmen. Die Mitläufer werden wegen Arbeitsvertragsbruch, Berufschulschwänzereien oder Umhertreibens nach der Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend zu Jugendarrest (Dauerarrest oder Wochenendkarzer) verurteilt oder einer Arbeitsauflage zugeführt, evtl. weitere Erziehungsmaßnahmen (Schutzaufsicht) veranlaßt. Dazu erhöhte Erfassung durch die Hitler-Jugend in Form der Dienstheranziehung, Wehrertüchtigungslager u. ähnl.“

Der Jugendrichter schließt mit den drohenden Worten: „Die vorstehend angeführte Bekämpfung der Edelweißpiraten ist bereits angelaufen. Es muß der Zukunft überlassen bleiben, die gegenwärtig zur Verfügung stehenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Maßnahmen ausreichen, bei folgerichtigem Einsatz einen Erfolg herbeizuführen oder ob stärkere Maßnahmen, insbesondere die Errichtung eines Bewahrungslager, notwendig werden.“



 
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