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Mülheimer Jugendliche greifen HJ-Dienststelle an

Die Buchheimer Straße/Ecke Clevischer Ring mit Hansa-Haus und Schifffahrtsbrunnen: In der Buchheimer Straße befand sich das „Neue Theater“, vor dem die Jugendlichen die Aktion besprachen.


Das „Kreishaus“, der Sitz der rechtsrheinischen NSDAP, im Juni 1942. Das Gebäude hatte zuvor als Kolpinghaus gedient. Im Vordergrund eine Ausbildungseinheit der Mülheimer HJ.

Im Kreishaus der NSDAP Köln-Mülheim am Wilhelm-Guthoff-Platz ist die HJ-Dienststelle untergebracht. Vor dem Haus versammeln sich am Montagabend ca. 40-50 Jugendliche, die größtenteils zu den Mülheimer Edelweißpiraten gehören. Sie bilden einen Halbkreis und warten auf Angehörige des HJ-Streifendiensts, die sich noch im Haus befinden, um sie zu verprügeln. In einem Bericht des Mülheimer Unterbannführers der HJ an die Gestapo heißt es zu dem Vorfall: "Die Jugendlichen waren teilweise mit Schlagringen, zum grössten Teil aber mit Stöcken und anderen Knüppeln bewaffnet. Teilweise waren die Jungens schon bis auf die HJ-Dienststelle vorgedrungen in der Absicht alle dort befindlichen HJ-Führer sowie Unterbannführer zu überfallen."

Bevor es jedoch zu Übergriffen kommt, trifft die Polizei ein, die der Unterbannführer der HJ gerufen hat. Viele der Jugendlichen können entkommen, vier werden jedoch verhaftet. Aufgrund von Gestapoverhören mit den verhafteten Jugendlichen und einer Anzeige der HJ am nächsten Tag kommt es zu weiteren Verhaftungen und Verhören. Durch die Aussagen der festgenommenen Jugendlichen, der Denunziation eines eingeschleusten V-Manns aus der HJ und der Gerichtsverhandlung gegen drei vermeintliche "Rädelsführer der Zusammenrottung" lässt sich das Geschehen folgendermaßen rekonstruieren:

Die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen gehört zu den Mülheimer Edelweißpiraten, die ihren Treffpunkt am Rheinufer haben. Sie sind vorrangig Volksschüler aus dem Arbeitermilieu, die kurz zuvor eine Lehre begonnen bzw. abgebrochen haben und in beengten Wohnverhältnissen leben. Ein großer Teil dieser Jugendlichen war kurz zuvor bei einer groß angelegten Razzia verhaftet, ein kleinerer Teil von einer abendlichen HJ-Streife ohne Grund mit Gummiknüppeln geschlagen worden. Als Rache gegen diese Verfolgungen überfallen die Jugendlichen am Montagabend das Kreishaus in Mülheim. An dieser Aktion waren ca. 10-15 Edelweißpiraten aus dem Volksgarten und vom Blücherpark beteiligt.

Im Gerichtsurteil vom 13. Januar 1944 gegen vier beteiligte Jugendliche ist die Vorgeschichte des Vorfalls genauer beschrieben: "Am Montag, den 18.10.1943 trafen sich eine Reihe Jugendlicher vor einem Kinotheater in Köln-Muelheim. Unter ihnen befanden sich auch [die angeklagten Jugendlichen] M., P. und W. M. oder P. richtete die Frage an die Umstehenden: "Wer macht mit, die H.J. zu verhauen?" Keiner der Anwesenden machte Einwendungen. In allseitigem Einverständnis zogen sie in kleineren Gruppen zum Kreishaus in Köln-Mülheim. Hier befindet sich die Dienststelle der HJ Bann 53 Köln-Stadt. Unterwegs bewaffneten sie sich noch mit Knueppeln und Latten. [...] Am Kreishaus trafen schließlich 40-50 junge Burschen ein. Einige von ihnen betraten das Gebäude und nahmen vor dem Dienstzimmer des Unterbannführers Sch. Aufstellung. Da ihnen aber das Warten zu lange wurde, gingen sie wieder hinaus zu den anderen. Hier wollten sie abwarten, bis die HJ Führer das Haus verlassen würden. Plötzlich rief jemand "Polente", gemeint war die Polizei. Alle warfen ihre Stöcke und Latten weg und liefen davon. P. und drei andere Burschen blieben stehen. Sie wurden von der Polizei festgenommen und der Wache zugeführt."

Dieser offene Angriff von Jugendlichen auf eine NS-Institution im Krieg erstaunt auf den ersten Blick. Es ist aber zu bedenken, dass es sich offensichtlich um einen spontanen Racheakt von Jugendlichen gegen die HJ handelt. Sie denken nicht darüber nach, dass ihre Aktion als Angriff gegen die Staatsgewalt angesehen und harte Strafen nach sich ziehen könnte. Das später ausgesprochene vergleichsweise milde Strafmaß zeigt, dass der Angriff auch von den Trägern des Regimes nicht als politische Aktion bewertet wird.



 
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