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Hans H.

Bei einer polizeilichen Durchsuchung im Kloster "Haus zur Mühlen" bei Siegburg am 10. Juni 1935 wurden 50 Jungmänner der Pfarrei St. Aposteln und 25 Jungschärler der Pfarrei St. Pantaleon auf verbotene Uniformteile untersucht. Auch Hans H. wurde als Mitglied des katholischen Jungmännervereins St. Aposteln von der Gestapo zur Vernehmung geladen. Er sagte aus, dass niemand aus seiner Gruppe Kluft getragen habe. Er selber habe "Knickerbocker und ein buntgestreiftes Hemd" angehabt. Zu dem Schulterriemen, der ihm von der Polizei abgenommen wurde, äußerte er sich wie folgt: "Bei der Revision wurde bei mir ein Schulterriemen gefunden. Er ist mein Eigentum u. bereits seit 4 Jahren in meinem Besitz. Seit dem Verbot trage ich den Schulterriemen nicht mehr. Er lag in meinem Brotbeutel und ich benutze ihn gelegentlich zum Zusammenschnüren oder sonstigen praktischen Zwecken. Ich glaubte lediglich mit dem Nachtragen eines derartigen Riemens nicht gegen das Verbot zu verstossen. Ich habe dieserhalb auch bisher nie Schwierigkeiten gehabt. Die Jungens waren meist im Alter von 16 bis 18 Jahren. Auf Vorhalt: Mit schwarzen Kniehosen war in unserer Gruppe niemand bekleidet; ebenso wurden keine Kletterwesten getragen." Die Ermittlungen ergaben keinen Verstoß gegen die Verordnung vom 28. März 1933. Zu einem Verfahren gegen Hans H. vor dem Kölner Sondergericht kam es daher nicht.



 
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