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Konrad F.

Bei einer polizeilichen Durchsuchung im Kloster "Haus zur Mühlen" bei Siegburg am 10. Juni 1935 wurden 50 Kölner katholische "Jungmänner" der Pfarreien St. Aposteln und 25 Jungschärler der Pfarrei St. Pantaleon auf verbotene Uniformteile untersucht. Auch Konrad Fr. wurde als Mitglied des katholischen Jungmännervereins St. Aposteln von der Gestapo zur Vernehmung geladen. Er sagt aus: "Bei der Revision wurde in meinem Koffer ein Fahrtenmesser gefunden, dass ich zum Brotschneiden verwendete. Ich habe das Messer nie offen getragen, auch am fraglichen Tage hatte ich dasselbe in meinem Koffer. Sonstige Ausrüstungsgegenstände hatte ich nicht bei mir. Die Verordnung über das verbotene Klufttragen pp ist mir bekannt und ich habe hiergegen nicht verstossen." Auch die übrigen Ermittlungen ergaben keinen Verstoß gegen die Verordnung vom 28. März 1933. Zu einem Verfahren vor dem Kölner Sondergericht kam es daher nicht.



 
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