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Ferdinand M.

M. war seit Ostern 1934 schulentlassen (Abitur).

M. wurde polizeilich vorgeworfen, bei einer Wochenendfahrt der Gruppe "Neudeutschland" am 23.9.1934 in Voisheim/Odenthal geschlossen marschiert und in der Öffentlichkeit Kluft getragen zu haben. Er gab zu Protokoll, dass er an dem Verhalten der Gruppe keinen Verstoß gegen die Verordnung vom 29.5.1934 erkennen könne, weil sie weder geschlossen marschiert noch die Kleidung der Teilnehmer einheitlich gewesen seien. Er selber habe zwar das grüne Hemd der Neudeutschlandgruppe getragen, jedoch durch eine dunkelblaue Skijacke verdeckt. Auf dieser Jacke habe er das Chiroabzeichen, das er im Heim getragen habe, versehentlich stecken lassen. Ein Verfahren gegen M. beim Kölner Sondergericht wurde wegen Geringfügigkeit des Verstosses eingestellt.



 
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