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Befehl zur Bildung eines BDM-Streifendienstes

Am Vortag des Zweiten Weltkriegs erteilt die Reichsreferentin des Bunds Deutscher Mädel (BDM) den Befehl zur Bildung eines BDM-Streifendienstes. Ähnlich wie der HJ-Streifendienst hat er Überwachungsaufgaben innerhalb des BDM. Nur im Ausnahmefall solle die Polizei oder der Sicherheitsdienst (SD) hinzugerufen werden.

Am BDM-Streifendienst können sich Mädchen ab 17 Jahren beteiligen, die als "politisch einwandfrei" eingestuft sind.

Die Einrichtung des BDM-Streifendienstes soll dazu dienen, die durch den Kriegsbeginn zu erwartende Lücke im HJ-Streifendienst aufzufüllen.



 
Lexikon
Bund Deutscher Mädel (BDM)
HJ-Streifendienst (SRD)