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Freiwilliger Arbeitsdienst (FAD)

Der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD), der 1931 eingerichtet wurde, war während der Weimarer Republik ein Beschäftigungsprogramm der Regierung für Erwerbslose. Die Rechtsparteien, darunter die NSDAP, hatten vor allem seit Beginn der Wirtschaftskrise eine Arbeitsdienstpflicht gefordert. Der FAD war somit ein Zugeständnis an die Rechte.

Das Programm richtete sich primär an arbeitslose Jugendliche, zugelassen waren aber alle vom Staat unterstützten Arbeitslosen. Es sollten der Allgemeinheit dienende Arbeiten wie Verkehrsprojekte ausgeführt werden. Der Zugang basierte auf Freiwilligkeit, bot aber keine materiellen Anreize.

Obwohl der Arbeitsdienst 1931 eines der wenigen staatlichen Angebote für Arbeitslose war, kam er zunächst nur langsam in Gang. Ende 1931 umfasste die Organisation nur 7.000 Personen. Bis Mitte 1932 stieg sie aber auf 97.000 Freiwillige an. Jetzt wurde die Einrichtung für alle Deutschen beiderlei Geschlechts zwischen 18 und 25 Jahren geöffnet. Im November 1932 erreichte die Einrichtung mit 285.000 Personen einen Höhepunkt.

Die Nationalsozialisten lösten den FAD nicht auf, sondern bauten ihn nach ihren eigenen Vorstellungen zu einer Arbeitsdienstpflicht um.