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NS-Terror gegen die Bündische Jugend

Die Bündische Jugend im Exil schildert in der ersten Nummer der Zeitschrift "Sonderinformation deutscher Jugend" ihre Erfahrungen mit dem NS-Terror:

"Schon Ende 1933 setzte innerhalb der "Hitler-Jugend" die Verfolgung der "Bündischen" ein. Durch Ausschluß, Degradierung und sonstige Schikanen suchte man den bündischen Geist auszuschalten. (...) Bald setzten auch die Verfolgungen ein wegen "Weiterführung" der Bünde. Heute schmachten hunderte von bündischen Führern und Jungen in den Konzentrationslagern und Gefängnissen des Nazi-Regimes. (...)

Zwei Prozesse erregten besonderes Aufsehen:

Der Fall Helmut H., Mitglied der "Deutschen Jungenschaft vom 1.11." (D.J.1.11.), ist ein Musterbeispiel für "nationalsozialistische" Provokation und Brutalität. Trotz der vielen Unklarheiten steht fest, der noch nicht 21-jährige Helmut H. wurde durch einen Nazi-Provokateur zu einer Reise nach Deutschland verleitet. Gegen alle Gepflogenheiten erhielt der in Prag wohnende Junge ohne Schwierigkeiten von dem Deutschen Konsulat einen Reisepaß. (...) Weiterhin weiß man nur aus den Veröffentlichungen der Nazi-Presse, daß er in Stuttgart bei seiner Ankunft (...) verhaftet wurde. In seinem Gepäck soll man "Sprengstoffe" gefunden haben. Die Beschuldigung lautet "Vorbereitung eines Attentates auf Hitler". (...) Der noch nicht großjährige Junge [wurde] am 8. März 1937 zum Tode verurteilt und am 4. Juni 1937 hingerichtet.

Der Essener Prozeß gegen den "Jungnationalen Bund" richtete sich gegen einen der aktivsten Bünde Westdeutschlands. (...) Anfang 1935 wurden ungefähr 40 führende Mitglieder dieses Bundes unter dem Verdachte des "Landesverrates" verhaftet. Nachdem man den größten Teil der Verhafteten (...) hatte freilassen müssen, fand vom 14. bis 24. Juni 1937 der Prozeß gegen 10 Mitglieder des "Jungnationalen Bundes" und einen niederländischen Reserveoffizier in Essen vor dem "Volksgerichtshof" statt. Die Anklage lautete auf "Vorbereitung zum Hoch- und Landesverrat". Der Hauptangeklagte, Hans B. - Krefeld wurde zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt. (...)

Das vorbildliche Eintreten der englischen und niederländischen Öffentlichkeit und das mutige Benehmen des Vertreters der englischen Jugend, Bill C., im Prozeß selbst verhinderte vielleicht, daß die beantragten Todesurteile ausgesprochen wurden.

Der "Essener-Prozeß" zeigt:

1) daß die Verfolgung des Nazi-Regimes auch vor dem nationalen Sektor der freien Jugendbewegung nicht haltmacht

2) daß die Verleumdungsmethode des Nazi-Systems (...) in solchen Fällen versucht, "Verbindung mit dem Auslande" - "Landesverrat" zu konstruieren.

3) daß die Unterstützungsaktionen im Auslande (...) eine Erleichterung und Hilfe für die Angeklagten und ihre Angehörigen darstellen."



 
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