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Karl R.

Nachdem Karl R. die Volksschule absolviert hatte, begann er eine Lehre als Maschinenschlosser. Er verdiente 0,22 RM in der Stunde.

Vor 1933 gehörte er keiner Jugendorganisation an.

Zu Beginn des Jahres 1933 trat R. dem Jungvolk bei und brachte es hier zum Jungvolkführer. Im Mai 1935 schied er altersbedingt aus dem Jungvolk aus. Da ihm, so seine Darstellung vor der Gestapo, seitens der HJ keine Überweisung in die HJ erzielt worden sei, schied er aus der Organisation aus. Warum die Überweisung nicht erfolgt sei, wisse er nicht und verwies zur Nachfrage auf seinen damaligen Fähnleinführer vom Fähnlein 14. "Ich wäre gern in der HJ geblieben, wenn man mich übernommen hätte." Im Dezember 1936 habe er "von der [Berufs-] Schule aus nochmals einen Aufnahmeschein für die HJ ausgefüllt", jedoch hierauf niemals eine Antwort erhalten.

Er habe sich nach seiner HJ-Zeit keinem "größeren Verbande" angeschlossen, sondern sich mit Fritz E. aus der Venloer Straße zusammen getan und mit ihm Fahrten ins Siebengebirge unternommen. Einmal sei dabei auch Willi W. vom Lenauplatz mitgefahren.

Von den Navajos habe er, so R. weiter, schon gehört, kenne aber keinen dieser Jugendlichen namentlich. Es sei ihm erzählt worden, "das seien Jungens, die zur HJ in Gegensätzlichkeiten stehen und die sich mit der HJ schlagen". Außerdem wisse er, dass die Navajos "bunte Hemden" tragen würden.

Wenn er "auch außerhalb der HJ stehe und auch Fahrten gemacht habe", so betonte R. ein zweites Mal, so fühle er sich dennoch nicht als Navajo. Allerdings räumte er auf Befragen ein, dass er wisse, dass die Navajos unter anderem die Lieder "Dort wo es noch Felsen gibt, da bin ich geboren" und "Platoff preisen wir" singen würden.

R. war im Rahmen der Razzia am 21. Oktober 1937 mit Fritz E. am Blücherpark festgenommen worden, als beide - so R. im Verhör - auf Willi W. gewartet hätten. Einen "besonderen Zweck" habe dieses Treffen nicht gehabt.

Am Ende der Vernehmung wurde der Jugendliche "ernstlich verwarnt", sich "künftig nicht mehr in verdächtiger Weise umherzutreiben". Außerdem wurde ihm eröffnet, er habe "mit strengen Maßnahmen zu rechnen", falls er "nochmals in Erscheinung trete". R. wurde nach der Vernehmung am 22.10.1937 ins Polizeigefängnis Klingelpütz überstellt. Bei seiner Vorführung am Amtsgericht am 25. Oktober 1937 wiederholte R. seine Aussage und bestritt nochmals alle Beschuldigungen. Einen Antrag von R.´s Vater, den Haftbefehl gegen seinen Sohn aufzuheben, lehnte der nunmehr zuständige Oberstaatsanwalt in Düsseldorf am 3. November 1937 ab.

Am 16. Dezember 1937 wurde R. vom Kölner Sondergericht zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, die durch die Untersuchungshaft abgegolten waren. Das Gericht führte zu seiner Person aus: "Der Angeklagte R. war im Jungvolk von Anfang 1933 bis 1935 und hat dort auch eine Führerstelle bekleidet. In die Hitlerjugend ‚habe man ihn nicht übernehmen wollen', wie er sich einlässt. Er bestreitet, mit den Navajos etwas zu tun gehabt zu haben, vielmehr behauptet er, er sei nur mit seinem Freund E. hinaus gefahren, wobei er eine schwarze Hose und eine Kletterweste getragen habe. Allerdings sei er mit E. einmal nach Rösrath zum Haus Steeg gefahren, wo er mit den anderen dort anwesenden jungen Leute aber nichts habe zu haben wollen. Die Grußform mit verschränkten Fingern habe er ebenfalls nicht angewandt, Allerdings seien ihm in Ehrenfeld einige jungen Leute bekennt gewesen, die sich ‚Navajos' nannten, um diese habe er sich aber nicht bekümmert. Somit müsse er bestreiten, sich strafbar gemacht zu haben."



 
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