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Kurt W.

Bis zu seinem 14. Lebensjahr besuchte Kurt W. die Volksschule. "Anschließend nahm ich eine Stellung als Arbeiter an." Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war er allerdings seit etwa 14 Tagen arbeitslos.

Kurt W. gehörte nach eigener Aussage - außer der HJ - keiner Jugendorganisation an. Von "Anfang 1933 bis Anfang 1935" war er Mitglied der HJ. "Ich wurde ausgeschlossen, weil ich den Beitrag nicht mehr zahlen konnte."

Mit der "Gruppe am Waidmarkt", so die erste Aussage Kurt W. bei seiner Vernehmung am 20. Oktober 1937, sei er seit rund fünf Wochen in Kontakt, als er dort "zufällig" den ihm aus der HJ bekannten Willi D. getroffen habe. Seitdem verkehre er "fast regelmäßig an dieser Stelle". Diese Aussage musste er jedoch "auf eindringlichen Vorhalt" und nach Gegenüberstellung mit Hermann K. revidieren und eingestehen, dass er bereits seit vier Monaten den Treffpunkt am Georgsplatz aufsuche. "Auch war ich verschiedentlich am Rhein und im Volksgarten bei den dort verkehrenden Gruppen."

Kurt W. wurde, nachdem er am 18. Oktober 1937 verhaftet worden war, zweierlei vorgeworfen: Einmal soll er sich an dem Zwischenfall mit dem "Verkehrserziehungsdienst des NSKK" auf der Hohes Straße, zum anderen an der Zerstörung von Fenstern am Georgsplatz beteiligt haben. Er musste zugeben, bei beiden Anlässen anwesend gewesen zu sein, bestritt jedoch eine direkte Beteiligung an den Vorfällen.

"Ich wusste, dass die 'Nerother', wie wir uns nennen, verboten sind. Dass ich trotzdem mit diesen Burschen verkehrte, kann ich nur mit Leichtsinn entschuldigen. Ich suchte einen Ersatz für die HJ. Bin aber nunmehr gewillt, jeder Zeit in die HJ einzutreten und mich anständig zu führen."

Nach der Vernehmung wurde Kurt W. im Polizeigefängnis Klingelpütz inhaftiert. Am 26. November 1937 stellte sein Vater einen Antrag auf Haftentlassung, in dem es u.a. heißt: "Ich gehöre nicht zu den Menschen, die in den Handlungen ihrer Kinder immer nur Gutes sehen; im Gegenteil. In diesem Fall bin ich der Ansicht - was ich auch bei der Staatspolizei zum Ausdruck brachte - dass diese halbwüchsigen Lümmels, die sich in provozierendster Form auf den Strassen herumtreiben, eigentlich alle einen Denkzettel verdienen." Allerdings sei es ausgeschlossen, dass sein Sohn Kurt sich "mit Wissen oder Überlegung an einer illegalen Organisation beteiligt" habe. Jener neige zwar "zu allen möglichen Streichen" und besitze ein "Lausbuben-Geltungsbedürfnis", "aber politisch - unmöglich! Herr Staatsanwalt, bitte setzen Sie den Jungen auf freien Fuss; er ist für sein junges Leben reichlich bestraft für alle seine Streiche."

Am 16. Dezember 1937 wird Kurt W. vom Kölner Sondergericht zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, die durch die Untersuchungshaft abgegolten waren. Das Gericht führte zu seiner Person aus: "Der Angeklagte W. war von 1933 bis 1935 in der HJ und ist sodann ausgetreten, weil er angeblich die Beiträge nicht mehr zahlen konnte. Nach seiner Einlassung hat er sich zunächst mit dem Mitangeklagten S. am Georgsplatz getroffen. Dort seien noch andere ‚Jungens' gekommen mit denen sie gemeinschaftlich Lieder der HJ gesungen hätten und die sie sodann aufgefordert hätten zu den Zusammenkünften im Volksgarten zu kommen; indessen sei der Treffpunkt nach kurzer Zeit zum Georgsplatz zurückverlegt worden, wo sich dann allabendlich etwa 20 bis 25 junge Leute getroffen hätten. Diese hätten sich mit ‚Ahoi' und ‚Horrido' begrüsst und ‚Navajos' oder auch ‚Nerother' genannt. Er habe angenommen, dass es sich um einen verbotenen Verein handele, weil einige Armriemen mit Totenköpfe trugen und weil darüber gesprochen worden sei, dass die Mitglieder nicht der HJ angehörten. Er selbst habe auch einige Fahrten nach Rösrath mitgemacht, wo etwa 15 bis 20 Mann der verschiedenen Treffs zusammen gekommen seien. Auch einige Mädchen seien dabei gewesen."



 
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