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Schutzhaft

Schutzhaft konnte auch schon vor 1933 verhängt werden, wenn eine Störung der öffentlichen Ordnung beseitigt, eine unmittelbar drohende Gefahr beseitigt oder die eigene Person geschützt werden sollte. Spätestens am folgenden Tag musste die inhaftierte Person aber wieder freigelassen werden.

Nach der Machtübernahme dehnten die Nationalsozialisten diese Bestimmungen stark aus und pervertierten sie schließlich, als die Befristung durch die Reichstagsbrandverordnung Ende Februar 1933 aufgehoben wurde. Schutzhaft wurde nun zum bevorzugten Instrument, um politische Gegner oder andere „unerwünschte“ Personen auszuschalten.

Wurden Schutzhafthäftlinge zunächst noch in Gefängnissen untergebracht, später in Konzentrationslagern wie Dachau oder Buchenwald. Nach offiziellen – und damit wohl eher zu niedrigen – Angaben wurden allein im April 1933 über 15.000 Personen in Schutzhaft genommen, bis 1939 dürften es mehr als 500.000 Menschen gewesen sein. In diesen Zahlen sind jene Häftlinge nicht enthalten, die in der Frühphase des NS-Regimes von SA und SS willkürlich festgenommen und in den berüchtigtren „wilden“ KZ inhaftiert und misshandelt wurden.