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Franz D.

Nachdem Franz D. die Volksschule beendet hatte, trat er als kaufmännischer Lehrling in die Firma Josef Steiler am Georgplatz ein.

Franz D. gehörte vor dem 30. Januar 1933 für etwa drei Monate den katholischen St.-Georgs-Pfadfindern an.

Von Ende 1934 bis Ende 1935 gehörte er dem Jungvolk an. "Ich bin nicht mehr zum Dienst gegangen und so ausgetreten", die Uniform aber besitze er noch. Sie sei von seinem jüngeren Bruder als Jungvolk-Mitglied getragen worden.

Er kenne Karl Schr., der früher in der Eintrachtstraße gewohnt habe. "Dieser Schr. gehört zu den Navajos. Er wollte mich auch dazu haben." Deshalb sei er während der Herbstferien "mal hingegangen". Es habe ihm dort aber nicht gefallen, "weil eine Reihe der Jungens sehr roh und gewöhnlich" gewesen seien. Der "Führer" der „Navajos“ auf dem Georgplatz sei Walter H. Seine Kenntnisse beziehe er aus der Tatsache, dass sich sein Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe befinde. Es müsse zugeben, "dass ich schon öfter bei den Navajos am Georgplatz stand, wenn ich aus dem Geschäft kam"; länger als eine halbe Stunde hätten solche Aufenthalte aber nie gedauert.

Es seien Lieder gesungen worden, etwa "Die Sonne von Mexiko". Als "Zweck" der Treffen habe man ihm angegeben, "man wolle ein Klübchen für sich aufmachen". Die Gruppe stehe "in Gegensätzlichkeiten" zu HJ und würde "auch immer Streit" mit dieser suchen.

Nachdem Franz D. zunächst aussagte, er habe nie eine Fahrt der Gruppe mitgemacht, räumte er noch im gleichen Verhör ein, mit Schr. und zwei weiteren Jugendlichen einmal "zum Schwimmen" nach Lohmar gefahren zu seien. "Zeichen der Navajos" seien ihm unbekannt. Als D. am gleichen Tag ein zweites Mal verhört wurde, musste er einräumen, in den Vormonaten auch zweimal "bei den Navajos im Volksgarten" gewesen zu sein. "Das letzte Mal bin ich von der Polizei festgenommen worden und wurde andern Tags wieder entlassen." Das damalige Verhör bei der Gestapo sei von dem Gestapobeamten Tr. geführt worden. Neben Schr., so D. nun, kenne er namentlich noch Kurt W. und einen "Nink". Er wisse auch um den geheimen Händedruck, dessen Bedeutung ihm jedoch unklar sei. Der von ihm bereits zuvor als "Führer" genannte Walter H. habe vor einiger Zeit in der Blindgasse einen Hitlerjungen "geohrfeigt". Hieran sei noch ein Fritz Br. beteiligt gewesen.


Den Franz D., so seinerseits Karl Schr. in seiner Vernehmung, kenne er. Er habe bis vor etwa sechs Wochen zur Gruppe gezählt und sei im Volksgarten mit festgenommen worden. Seit jener Zeit sei er nicht mehr an den Treffpunkten erschienen.

Franz D. wurde am 21. Oktober 1937 im Rahmen der groß angelegten Razzia gegen "Navajos" festgenommen. Er habe sich, so erklärte er gegenüber der Gestapo, gerade auf dem Weg zum Geschäft befunden, um dort "einem Buchhalter beim Auffinden eines Rechenfehlers" zu helfen.

Er wurde nach der Vernehmung ins Polizeigefängnis Klingelpütz überstellt. Bei seiner Vorführung am Amtsgericht am 25. Oktober 1937 wiederholte D. seine Aussage und gab zu, sich mit Navajos getroffen zu haben. Gleichzeitig bestritt er aber nochmals eine "staatsfeindliche Betätigung".

Am 26. Oktober 1937 legte Franz D. schriftlichen Einspruch gegen seine Haft ein. Er sei im Sommer nur deshalb zum Volksgarten gegangen und dort auf die „Navajos“ getroffen, weil seine beiden Freunde aus der HJ in Ferien gewesen seien. "Ich hatte nicht die Absicht, mich bei den Navajos aufzuhalten, weil mir diese Jungen nicht gefielen und ich mich lieber in meinem Berufskreis aufhielt." Er sei durch einen früheren Schulfreund mit den „Navajos“ in Kontakt gebracht worden, ohne zu wissen, dass deren Aktivitäten staatsfeindlich gedeutet würden. Nach den Festnahmen im Volksgarten hätte die dortige „Navajo“-Gruppe ihren Treffpunkt auf den Georgplatz verlegt. Er habe sich aber, obwohl sich sein Arbeitsplatz in unmittelbar Nähe befand, nicht mit diesen getroffen, weil er "Stubenarrest" gehabt hätte. Überhaupt stehe er hinter der NS-Regierung. So habe er aus eigener Tasche bereits 2,- RM für das Winterhilfswerk gespendet und sich auch an allen übrigen Sammlungen beteiligt. "In Zukunft werde ich die Navajos nicht mehr sehen. Ich selbst werde mich der HJ wieder anschließen. (...) Die Staatsanwaltschaft muß mir doch sicher recht geben, daß ich als gerade noch nicht 16 1/2-Jähriger Junge mich noch nicht staatsfeindlich betätigt haben kann. An solche Sachen werde ich niemals denken."

Aus einer Haftbeschwerde seiner Rechtsanwälte vom 30. Oktober 1937 geht hervor, dass die Mutter von Franz D. bis zu diesem Zeitpunkt nicht über den genauen Verbleib ihres Sohnes informiert worden war. Dieser wurde am 4. November 1937 aus der Untersuchungshaft entlassen. Am 16. Dezember 1937 wurde er aber dennoch vom Kölner Sondergericht zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, die durch die Untersuchungshaft allerdings abgegolten waren. Das Gericht führte zu seiner Person aus: "Der Angeklagte D. war bis 1935 in der HJ. Er will dort ausgetreten sein, weil in seiner Abteilung allgemeine Interesselosigkeit geherrscht habe. Mit dem Mitangeklagten Schr., der ein früherer Schulfreund von ihm sei, sei er einmal zum Volksgarten gegangen. Die jungen Leute, die sich dort getroffen hätten, hätten ihm aber nicht gepasst, so dass er nicht mehr hingegangen sei. Später sei er jedoch auf Veranlassung eines gewissen H. - Angeklagter in der Parallelsache 19 KMs.16/37 - doch wieder zu dem nunmehrigen Treffpunkt am Georgsplatz gegangen, dort habe er sich einige Zeit jeden Abend etwa eine halbe Stunde mit den anderen jungen Leuten unterhalten. Auch habe er zwei Fahrten, eine nach Rösrath und eine nach Lohmar, mitgemacht. Dort und auf dem Georgsplatz hätten sie u.a. das Lied von Madagaskar, das er übrigens von der HJ her kenne, gesungen. Den Gruss mit verschränkten Fingern kenne er, er selbst habe aber nicht so gegrüßt. Daß er sich strafbar mache, sei ihm nicht bekannt gewesen; den Namen ‚Navajos' habe er auf der Stapo zum ersten Male erfahren."



 
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