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Aufgaben des HJ-Streifendienstes

Ab 1935 legt die Reichsjugendführung Wert darauf, die bereits verbotenen konfessionellen und bündischen Jugendorganisationen auszuschalten. Vor allem die Bekämpfung bündischer Jugendliche wird rasch zu einer Hauptaufgabe des 1935 eingerichteten HJ-Streifendienstes. Lange Zeit wird aber streng darauf geachtet, dass das HJ-Kontrollorgan keinen polizeilichen Charakter bekommt, sondern klar umrissene Aufgaben hat. Erst in der Endphase des Krieges soll sich das gravierend ändern. Trotzdem kann der Streifendienst sich schon 1935 quasi-polizeiliche Befugnisse aneignen, wenn dies von den Polizeibehörden toleriert oder auch gefördert wird. Neben der Polizei arbeitet der Streifendienst auch mit dem Sicherheitsdienst (SD) der SS zusammen.



 
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