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Ausweiszwang für Jugendliche

Durch eine Verordnung des Reichsinnenministers wird für alle Jugendlichen über 15 Jahren ein "Ausweiszwang" eingeführt. Sie müssen künftig "jeder Zeit in der Lage sein (...), sich im Reichsgebiet durch einen amtlichen Lichtbildausweis über ihre Person auszuweisen. (...) Als amtlicher Lichtbildausweis gilt der Paß und die Kennkarte."

Diese Maßnahme soll im Rahmen der "vorbeugenden Bekämpfung der Jugendverwahrlosung" helfen, die "Aufenthaltsverbote und Beschränkungen" durchzusetzen, denen Jugendliche unterworfen sind. Jugendliche, die sich nicht ausweisen können, werden zur Klärung der Personalien der Polizeiwache "zugeführt".

Im Rahmen der verschärften Überwachung von Jugendlichen "sind nunmehr insbesondere während der Dunkelheit Streifen der Ordnungspolizei einzusetzen, die die Befolgung der Ausweispflicht kontrollieren."



 
Lexikon
1. September 1939