Chronik   Lexikon   Chronik   Gruppe   Person   Gruppe   Lexikon   Chronik 
Beschreibung der Aufgaben des HJ-Streifendienstes

Im Oktober 1937 fassen die Verantwortlichen des HJ-Streifendienstes (SRD) die bis dahin verordneten und erwünschten Aufgaben des Dienstes zusammen. Neben den HJ-internen Kontrollen, die sich laut Bericht für die HJ "führungsmäßig" sehr gut ausgewirkt hätten, sei "im Laufe der Jahre" die Überwachung der gegnerischen Jugendverbände, "insbesondere der bündischen Jugend" hinzugetreten, "die im strengsten Einvernehmen mit dem Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS durchgeführt" werde.

Daneben würden aber auch staatliche Stellen unterstützt, beispielsweise der Reichsinnenminister bei der "Überwachung der Auslandsfahrten Jugendlicher", der Reichsschatzmeister bei der "Überwachung des allgemeinen Sammelverbots" oder der Leiter des Reichsverbandes der Deutschen Jugendherbergen hinsichtlich der "Kontrolle sämtlicher Jugendherbergen und Überwachung des Wanderbetriebes in den Herbergen".

Diese vielfältigen Aufgaben, so hebt der Bericht hervor, seien - da der SRD über keine polizeilichen oder hilfspolizeilichen Kompetenzen verfüge - stets in "guter Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen staatlichen Organen wie Schutzpolizei und Staatspolizei zustande" gekommen. "Bei der Durchführung der Ausweis-, Fahrten-, Lager- und Herbergskontrollen sowie bei Namensfeststellungen der Jugendlichen innerhalb der HJ mußte die Hilfe der Schutzpolizei in Anspruch genommen werden, sodaß heute nach dreijähriger Tätigkeit des Streifendienstes die Zusammenarbeit mit der Schutzpolizei als besonders gut zu bezeichnen ist". Die Gestapo, so der Bericht weiter, sei seitens des Streifendienstes "mehrfach gebeten" worden, "uns ihre Unterstützung für die Durchführung der Überwachung und Kontrolle des Fahrtenbetriebes zu gewähren"



 
Lexikon
Hitlerjugend (HJ)
Bündische Jugend
Gestapo
HJ-Streifendienst (SRD)