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Christlicher Verein Junger Männer (CVJM)

Abzeichen des Reichsverbands der evangelischen Jungmännerbünde Deutschlands (Weltbund)

Die Mehrzahl der evangelischen Jugendverbände waren 1922 im "Ausschuss der Evangelischen Jugendverbände" zusammengeschlossen. Der zahlenmäßig weitaus bedeutendste Vertreter war der CVJM, gegründet 1883, mit mehr als 200.000 Mitgliedern. Sein Gegenstück, der "Evangelische Reichsverband weiblicher Jugend" vertrat ebenso viele Mitglieder.

Schon früh in den Jahren der Weimarer Republik konnte sich eine behutsame, am einzelnen Jugendlichen orientierte Linie christlicher Erziehung nicht mehr durchsetzen. Der Tonfall wurde bündisch-autoritär, ab etwa 1925 traten Sport und Lager endgültig an die Stelle der Diskussion von Inhalten. Ökumenische und internationale Bestandteile evangelischer Jugendarbeit wurden vollständig verdrängt.

Die Situation für die evangelischen Jugendorganisationen war 1933 ungleich schwieriger als für die katholischen Jugendverbände. Während diese von ihren Bischöfen gestützt wurden, konnten sich die evangelischen Jugendverbände nicht auf Hilfe durch die Kirchenleitung verlassen. So kam es im Dezember 1933 zu einem Eingliederungsvertrag zwischen Reichbischof Ludwig Müller und Hitlerjugenführer Schirach, der die evangelischen Jugendverbände in die Hitlerjugend überführte. In der Jugendarbeit wurde gleichzeitig dem Nationalsozialismus Vorrang eingeräumt: Nur zwei Nachmittage und zwei Sonntage im Monat waren für religiöse Erziehung freigegeben.

Punktuell widerstand der CVJM der zwangsweisen Vereinigung mit der Hitlerjugend. So trat der CVJM Köln-Mitte im Juni 1934 mit dem Argument übertriebener Nähe der Verbandsleitung des CVJM zum Nationalsozialismus aus. Demgegenüber kam es aber auch zu geschlossenen Übertritten zur Hitlerjugend. So etwa in Köln-Zollstock im November 1933 und in Köln-Dellbrück-Holweide.

Ab 23. Juli 1935 galt die Anordnung Himmlers auch für die evangelischen Jugendlichen, nach der die konfessionelle Jugendarbeit außerhalb des rein kirchlichen Bereichs von drastischen Strafen bedroht war. Für die evangelischen Jugendlichen bedeutet dies den Rückzug in den innerkirchlichen Raum und Bibelfreizeiten, bis 1939 auch diese verboten wurden.