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Leo D.

Bis zum 14. Lebensjahr besuchte Leo D. die Volksschule. Nach anschließendem achtmonatigem Aufenthalt im Landjahr begann er im Juni 1937 eine Lehre als Maschinenschlosser bei der Firma Axmann in Köln-Ehrenfeld.

Der HJ gehörte D. nicht an. Er konnte hierfür vor der Gestapo keinen Grund angeben, betonte jedoch, dass es ein entsprechendes Verbot seiner Eltern nicht gebe.

Seit "etwa 2 Monaten", so Leo D., "verkehre er im Kreise von Jugendlichen, die sich an bestimmten Stellen der Stadt regelmäßig treffen" würden. "Da ich am Georgsplatz in der Schule war, hielt ich mich abends öfter an diesem Platz auf, weil ich dort frühere Schulkameraden traf. Es gesellten sich auch weitere Burschen zu uns, die ich nicht kannte, und die ich heute auch nur mit Vornamen kenne." Er habe "verschiedentlich" an Radtouren nach Rösrath und zum "Ammerländchen" teilgenommen.

Neben dieser Gruppe hatte Leo D. auch Kontakt zu Jugendlichen im Volksgarten und im Raderberg-Park.

Leo D. wurde vorgeworfen, einer der Hauptbeteiligten an den Vorfällen in der Hohe Straße/Gürzenichstraße am 12. Oktober 1937 gewesen zu sein. Er führte vor der Gestapo aus, der Ausflug dorthin sei aufgrund einer "allgemeinen Anregung" zustande gekommen und habe keinen "bestimmten Zweck" verfolgt.

Den Zwischenfall mit dem NSKK-Erziehungsdienst stellte Leo D. so dar: Er habe das Zustandekommen des Streits selbst nicht beobachtet, sondern sei mit einem Bekannten vorausgegangen und durch den Lärm auf die Situation aufmerksam geworden. "Ich sah, dass zwei Zivilisten sich mit einem aus unseren Reihen herumzankten. Wir stellten uns dazu, um zu verhindern, dass ihm etwas passierte." Dass ein NSKK-Mann bedrängt worden sei, so D., habe er dagegen nicht beobachtet. Plötzlich seien mehrere NSKK-Männer gekommen, die von Zivilisten aufgefordert worden seien, auch ihn mitzunehmen. Er habe aber, so betonte er mit Nachdruck, sich weder an den Auseinandersetzungen beteiligt noch irgendwelche Zurufe gemacht. Er sei schließlich der Aufforderung mitzukommen, ohne Widerstand gefolgt, während sich Wilhelm M. "mit aller Macht zur Wehr gesetzt" habe, wobei er um sich geschlagen und getreten habe.

Gegen Leo D. wird eine siebentägige Schutzhaft verhängt.

Am 16. Dezember 1937 wird er vom Kölner Sondergericht zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht führte zu seiner Person aus: "Der Angeklagte D. war niemals Mitglied der HJ, weil er angeblich hierfür kein Geld hatte. Er gibt zu, an den Zusammenkünften im Volksgarten teilgenommen und auch den B. und L. dorthin bestellt zu haben. Die dort von den jungen Leuten gesungenen Lieder, wie das von Madagaskar und das Navajolied seien ihm bekannt. Auch habe er später an den Zusammenkünften am Georgsplatz teilgenommen und auch 2 bis 3 Fahrten nach Rösrath zum Ammerländchen mitgemacht. Die Grußform mit verschränkten kleinen Fingern habe er auch angewandt. Nichtsdestoweniger müsse er bestreiten, sich strafbar gemacht zu haben, da ihm von einer Gruppenbildung der ‚Navajos' nichts bekannt gewesen sei."


Ende Januar 1938 wird seitens des Düsseldorfer Oberstaatsanwalts bei der Kölner Gestapo nachgefragt, ob einem Gesuch der Mutter von Leo D. stattgegeben und die Haftstrafe des sich offenbar in der Landhilfe befindlichen Jugendlichen ausgesetzt werden könne. Leo D., so die Gestapo, sei keiner der "aktivsten Anhänger" der Kölner „Navajos“. "Es konnte beobachtet werden, dass er sich nach Einleitung des Strafverfahrens von allen Zusammenkünften zurückhielt und scheinbar tatsächlich Reue empfindet." Einer Aussetzung der Strafe für die Dauer des Landhilfeaufenthalts stimmte die Behörde daher zu, sofern dieser nicht über den Herbst 1938 hinausgehe. Die darauf folgende Strafvollstreckung erschien ihr aber weiterhin notwendig, "da ein Erlass der Strafe auf die [sich] immer noch betätigenden 'Navajos' ermunternd wirken dürfte".



 
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