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Fürsorgeerziehungsbehörde berichtet Gestapo über "oppositionelle Jugendbewegungen" in Brauweiler

Die Fürsorgeerziehungsbehörde berichtet der Gestapo zusammenfassend über verschiedene oppositionelle Aktionen von Jugendlichen in der "Arbeitserziehungsanstalt" Brauweiler im Winter und Frühling 1943/44.

Sie erwähnt die Beleidigungen der Luftwaffenhelfer im November 1943 durch inhaftierte Jugendliche und berichtet, dass sich die Disziplinlosigkeiten der Jugendlichen gehäuft und diese um Weihnachten / Neujahr 1943 zu "flegelhaftem Betragen im Luftschutzkeller und Schlägereien in der Gruppe" geführt hätten.

Bei der Untersuchung der Schlägerei am Weihnachtstag in einem Aufenthaltsraum des Jugendhauses Freimersdorf habe sich herausgestellt, daß eine bestimmte Gruppe Jugendlicher, die sich als "Klub der Ungeküssten" oder "Edelweißpiraten" bezeichnet, die übrigen Jugendlichen auf der Station terrorisiere und zu Disziplinlosigkeiten aufhetze.

Es habe sich in den nachfolgenden Verhören gezeigt, dass einzelne Jugendliche bereits mit den Zielen und Liedern der sogenannten "Bündischen Jugend" vertraut gewesen seien und sie in den letzten Monaten in die Anstalt hereingetragen haben. Die Angehörigen dieser Gruppe hätten sich in der Saalgemeinschaft abgesondert und sowohl bei der Arbeit als auch abends auf dem Tagesraum halblaut Edelweißpiratenlieder gesungen, sobald die Aufsichtsperson nicht zugegen war. An der Spitze habe Johann M. gestanden, der anderen Zöglingen gegenüber von sich behauptet, er sei ein erfahrener Edelweißpirat aus Köln.

Ferner nimmt sie Bezug auf den Fürsorgezögling Karl Th., der staatsfeindliche Klosprüche verfasst haben soll.

Der zuständige Fürsorgebeamte kommentiert abschließend: "Zweifellos handelt es sich hierbei um eine aktive propagandistische Betätigung und planmäßige Zellenbildung. Die der Fürsorgeerziehung zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die Rädelsführer zu bessern. Sie sind aber auch eine große Gefahr für die anderen Zöglinge. Da die beiden Jungen nicht dauern in Gewahrsam gehalten werden können, ist ihre Entfernung aus der Fürsorgeerziehung unbedingt notwendig, sie liegt auch im Interesse der Wahrung des Ansehens der Fürsorgeerziehung. Ich habe mich daher für die Unterbringung der beiden Jugendlichen in einem Jugendschutzlager ausgesprochen."



 
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"Arbeitserziehungsanstalt" Brauweiler
Luftwaffenhelfer (LWH)
Jugendschutzlager (KZ Moringen und Uckermark)