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Anton M.

Beim Besuch der Volksschule war M. häufig krank und blieb im Unterricht zurück. Er wurde als Schüler der 6. Klasse entlassen. Danach war er ein halbes Jahr in der Landhilfe und anschliessend drei Monate bei der Fa. L. in Köln-Kalk als Arbeiter tätig. Am 15.3.1941 begann er eine Fräser-Lehre bei Klöckner-Humboldt-Deutz. M. hat sich freiwillig zur Waffen-SS gemeldet, wurde aber bis Herbst 1943 nicht angenommen.

1936 trat er in das Jungvolk ein, bei der Schulentlassung wurde er in die HJ überführt. Er hat nach eigenen Angaben vor der Gestapo seinen Dienst nur unregelmäßig versehen, weil er "im Boxclub Aurora als Gebietsmeister im Federgewicht tätig" war und gleichzeitig innerhalb der HJ boxte.

M. war an dem Angriff auf die Mülheimer HJ-Dienststelle am 18. Oktober 1943 führend beteiligt. Er wird am 25.10. von der Gestapo verhaftet, nachdem er bereits zweimal zuvor wegen der Zugehörigkeit zu den Edelweißpiraten festgenommen worden war.

Im Gestapoverhör auf seine Zugehörigkeit zu den Edelweißpiraten befragt, antwortet er wie folgt: "Ich gebe zu, mich in Kreisen der sog. Edelweisspiraten am Bunker in der Nördlingerstrasse und in Köln-Mülheim am Rhein aufgehalten zu haben. Ich selbst habe mich aber nicht als solcher betrachtet. Mir war auch nicht bekannt, dass es sich bei diesen Jugendlichen um Edelweisspiraten oder Navajos handelte.[...] Nachdem ich dieserhalb bereits zweimal von der Staatspolizei vernommen und eingehend belehrt wurde, habe ich die Treffs der Jugendlichen nicht mehr aufgesucht. Wohl bin ich in meiner Freizeit verschiedentlich nach Köln-Mülheim ins Kino gegangen. Hier kam es vor, dass ich einige mir bekannte Jungen aus Mülheim getroffen habe."

M. wird außerdem zur Last gelegt, gemeinsam mit dem Jugendlichen Robert Et. Ende September 1943 einen Einbruch begangen zu haben, um zwei Lederwesten zu klauen. Nach anfänglichem Leugnen gab M. am 9.11.1943 den Diebstahl zu.

M. wird von E. auch im Zusammenhang mit dem Überfall auf die HJ-Dienststelle vor der Gestapo schwer belastet. Nach seiner Aussage hatte M. vor dem Kino die Jugendlichen dazu angestiftet, die Hitlerjungen zu verprügeln: "Bis dahin hatte sich Toni M. noch geäußert, er wolle die HJ verhauen, weil sie ihn auch verhauen hätten und die Jungen bei der am 13.10.1943 von der Staatspolizei vorgenommenen Razzia unschuldig mitgenommen worden sind."

Nach diesem Geständnis räumen auch die anderen Jugendlichen ein, dass sie die Absicht von Toni M., zum Kreishaus zu gehen, um dort HJ-Angehörige zu verprügeln, gehört hätten. M. und P. werden von der Gestapo als "Haupträdelsführer" angesehen.

Auch die Sachbearbeiterin des Jugendamts beurteilte M. in einem Bericht vom 11. Januar 1944 äußerst negativ, wie sie es bereits bei anderen Edelweißpiraten getan hat. M. wird bei der Gerichtsverhandlung am 13. Januar 1944 wegen "bündischer Betätigung" und "Einbruchdiebstahls" zu einem Jahr Jugendgefängnis verurteilt. Er stellt jedoch am 31. Januar 1944 einen "Frontbewährungsgesuch" und bittet um die Beschleunigung seiner Einstellung bei der Waffen-SS.

1949 wurde durch Beschluss der 2. gr. Strafkammer des Landgerichts in Köln vom 30. April 1949 das Urteil gegen M. insoweit gem. § 4 Ziff. 4 der VO v. 3.6.47 aufgehoben, als er wegen Unterstützung der Neubildung einer bündischen Jugendgruppe verurteilt wurde.



 
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