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Einrichtung des HJ-Streifendienstes

Mit dem 1. Mai 1934 wird ein HJ-Streifendienst eingesetzt, der nach Angaben des Westdeutschen Beobachters kontrollieren soll, ob die HJ auf ihren Fahrten, in Heimen und Jugendherbergen die Anordnungen der HJ-Führung richtig ausführt. Er ist also zunächst in erster Linie ein organisationsinternes Überwachungsorgan. Doch richtet er sich von Anfang an auch gegen unangepasste Jugend.

So soll der Streifendienst kontrollieren, ob über der Uniform bunte Halstücher, unvorschriftsmäßige Lederknoten und Zivilkleidungsstücke getragen werden, wie es gerade für die bündische Jugend typisch ist. Darüber hinaus ist das Baden in freien Gewässern wie wilden Strandbädern untersagt: Eine Freizeitaktivität, die gerade bei nicht organisierten Jugendlichen ebenfalls äußerst beliebt ist. Nicht nur der Streifendienst selbst, sondern auch Herbergsväter, Heimwarte usw. werden gebeten, Verstöße gegen die Vorschriften der HJ zu melden, also die Jugendlichen anzuzeigen. Der Streifendienst ist mit einem Ausweis versehen und trägt auf dem linken Arm einen schmalen Streifen mit der gelben Aufschrift "Streifendienst."



 
Lexikon
Bündische Jugend
HJ-Streifendienst (SRD)