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HJ-Streifendienst kontrolliert alle wandernden Jugendlichen

Für die Pfingstfeiertage, eine besonders beliebte Wanderzeit, organisiert der HJ-Streifendienst ausgedehnte Kontrollen der wandernden Gruppen, die sich insbesondere gegen die illegale Bündische Jugend und ihr nahestehende Jugendliche richtet.

"An alle Stapostellen und die politischen Polizeien der Länder!

Die Reichsjugendführung hat für die Pfingstfeiertage im gesamten Reich ihren Streifendienst eingesetzt, der feststellen soll, welche Gruppen an den Feiertagen wandern und wer sich diszipliniert oder undiszipliniert verhält. Dieser Einsatz wird von der Reichsjugendführung zentral geleitet und soll eine Übersicht und genaue Unterlagen für spätere Massnahmen verschaffen. Durch einen Dienstbefehl sind die Angehörigen der nationalsozialistischen Jugendverbände angewiesen worden, den HJ-Streifen Auskunft über ihre Zugehörigkeit zu geben und die Ausweise vorzuzeigen. Bei nicht nationalsozialistischen Jugendgruppen soll nur festgestellt werden, welcher Jugendorganisation die Wandergruppe angehört, weiterhin Ziel, Zahl und Alter der Teilnehmer. Die Gebietsführung und Streifen-Führer sind von der RJF. angewiesen worden, mit den Polizeizentralen vorher Kontakt aufzunehmen, damit der HJ-Streifendienst mit der Polizei Hand in Hand arbeiten und diese zur evtl. Unterstützung herangezogen werden kann."

Gegen diesen Erlass protestiert der Oberpräsident am 06. Juni 1935, da er staatliche Kompetenzen beschnitten sah.

Vier Tage später teilt die Gestapo daraufhin mit: "Auf verschiedene Anfragen hin und um Missverständnissen vorzubeugen wird nochmals darauf hingewiesen, dass jedes Einschreiten der HJ-Streifen gegen nichtnationalsozialistische Jugendgruppen strengstens verboten ist. Die Streifen sind insbesondere nicht berechtigt, Gruppen anzuhalten, Personalienfeststellungen vorzunehmen oder diesen Gruppen irgendwelche Anweisungen zu geben. Zuwiderhandlungen sind strafrechtlich zu ahnden."

Der HJ-Streifendienst ist darauf hingewiesen worden, dass es seine ursprüngliche Aufgabe ist, innerhalb von NS-Jugendorganisationen für "Ordnung" zu sorgen.



 
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