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Oberstaatsanwalt erhebt Anklage gegen Kölner Navajos

Die Jugendlichen Jakob Sch. und Heinrich S. werden angeklagt "zu Köln und an anderen Orten des deutschen Reiches in den Jahren 1936-1937 fortgesetzt und gemeinschaftlich handelnd gegen die Verbote der "Bündischen Jugend" verstossen zu haben".

Als Ergebnis der Gestapoermittlungen hält der Oberstaatsanwalt fest: "In Köln haben sich in den letzten beiden Jahren Gruppen von zumeist jüngeren Personen gebildet, die sich selbst "Navajos" nennen. Die "Navajos" haben nach den getroffenen Feststellungen bis in die letzte Zeit hinein das Brauchtum und das Gedankengut der verbotenen bündischen Jugend gepflegt. Die "Navajos" trafen sich regelmäßig im Kölner Stadtgebiet, wobei von ihnen die bekannten bündischen Lieder gesungen und gemeinsame Fahrten besprochen wurden. Die "Navajos" veranstalteten regelmäßig Fahrten in die Umgebung von Köln. Auch auf den Fahrten, bei denen zumeist eine in etwa einheitliche Kleidung getragen wurde, sangen die "Navajos" bündische Lieder. Innerhalb der "Navajos" wurden der Pfadfinder Gruß "Ahoi!" oder "Horridoh" und eine besondere Art des Händedrucks als Gruß gebraucht. Da die "Navajos" der HJ gegenüber ablehnend eingestellt waren, kam es in der letzten Zeit in Köln zu zahlreichen Zusammenstößen zwischen ihnen und HJ-Angehörigen".

Der Oberstaatsanwalt beantragt eine Gerichtsverhandlung vor dem Sondergericht in Köln und Haftfortdauer für den Angeschuldigten S..



 
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