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Heinz V.

Heinz V. besuchte die Volksschule und begann danach eine kaufmännische Lehre im elterlichen Betrieb (Tankstelle). Er bezog keinen Lohn, sondern bekam ein Taschengeld in Höhe von 1,- RM je Woche.

Anfang 1933 trat er in die „Marianische Congregation“ ein, die von einem Jesuitenpater geleitet wurde. Nach sechsmonatiger Zugehörigkeit wurde die Congragation im Juli 1933 aufgelöst.

Im Mai 1936 trat Heinz V. in die HJ ein, der er zum Zeitpunkt seiner Festnahme noch angehörte. Er zählte zur Gefolgschaft 16 und tat hier regelmäßig seinen Dienst. Eine Uniform besaß er allerdings noch nicht.

Ihm wie auch "vielen anderen Jungens in Zollstock" gefalle es "nicht besonders gut in der HJ": "Die Heimabende sind nicht so, wie es m.E. sein müsste. Es werden keine Lieder gelernt. Es herrscht auch keine Ordnung da, denn während des Heimabends wird immer dazwischen geredet und gejohlt. Auch bei Ausmärschen in den Grüngürtel wird nicht richtig Dienst gemacht." Trotz dieser Kritik habe er sich bislang "noch nicht mit dem Gedanken getragen, aus der HJ auszutreten".

Er habe, so Heinz V. in seiner Gestapo-Vernehmung, keinerlei Verbindung zur früheren Bündischen Jugend noch zu den "Navajos". Er kenne auch keinen Jugendlichen, der sich dieser Gruppe zugehörig fühle, habe allerdings gehört, "dass vor kurzem Jungens wegen Umhertreibens im Volksgarten festgenommen" worden seien.

Heinz V. wurde am 21. Oktober 1937 im Rahmen einer Razzia verhaftet. Er sei am Abend seiner Festnahme mit dem Gehilfen der elterlichen Tankstelle, dessen Bruder und zwei BDM-Mädchen zusammen gewesen.

Nachdem er seitens der Gestapo "ernstlich verwarnt" worden war, sich "künftig nicht in zweifelhafter Weise umherzutreiben" und die "viel zu kurze Hose", die er trage, künftig nicht mehr anzuziehen, wurde Heinz V. entlassen.



 
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