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Jakob S.

Jakob S. (H.) hatte laut seinen Angaben vor der Gestapo dem KJVD nie angehört, dagegen allerdings dem Reichspfadfinderbund bis zu dessen Auflösung 1933.

Nach Auflösung des Reichspfadfinderbundes trat H. der HJ bei, wo er sofort als Scharführer eingesetzt wurde. Etwa acht Monate später wurde er allerdings laut seiner Darstellung im Gestapoverhör "wegen Unstimmigkeiten in der Schar" ausgeschlossen.

Nach seinem HJ-Ausschluss beteiligte sich der nunmehr 17-Jährige an Fahrten der Gruppe "An der Eiche".

Im Winter 1934 wurde Jakob H. "mit ca. 15 anderen jungen Burschen" in der Gartenlaube seines Vaters am Höninger Weg verhaftet.

Am 1. Januar 1936 zählte er zu jener Gruppe, die nach der Rückkehr aus dem Königsforst in Marschordnung durch die Kölner Innenstadt zog und den Auflösungsbefehl eines HJ-Führers verweigerte.

Am 13. September 1937 wurde S. als "Führer der Navajos" wegen "staatsfeindlicher Betätigung" festgenommen. Er war bei der verstärkten Ermittlungstätigkeit der Gestapo seit Sommer 1937 in deren Visier geraten: "Immer wieder wurde bei den Vernehmungen einzelner Navajos zunächst der Spitzname "Kanotz" genannt. Es musste hiernach angenommen werden, dass dieser im Kreise der Navajos bereits heute eine gewisse Führerstellung innehat und den Versuch unternimmt einen verbotenen organisatorischen Zusammenhalt staatsfeindlich eingestellter Jugendlicher herbeizuführen."

S. war zuvor schon fünf Mal von der Gestapo vorgeführt und vernommen worden: "Bereits im Jahre 1933 wurde Sch. beschuldigt "Heil Moskau und Rot Front" gerufen zu haben. Seit Ende 1934 erfolgten dann im Anschluss an Rempeleien mit der HJ bzw. im Anschluss an Vorführungen durch HJ-Streifen vier getrennte Vernehmungen, die jedoch kein ausreichendes Material zur Einleitung eines Verfahrens brachten, da seine Einlassungen, dass es sich um harmlose Zusammenkünfte und Scherze Jugendlicher handele, nicht widerlegt werden konnten."

Erst im Zusammenhang mit der Kalker Schlägerei vom 7.9.1937 wurde gegen S. ein Strafverfahren eröffnet, nachdem er von einem anderen Jugendlichen als Leiter der Navajos bezeichnet worden war, der die Prügelei planmäßig organisiert hätte

Der Gestapobeamte konstatiert abschließend: "Die angefügten Vernehmungen bestätigen in vollem Umfange die Annahme, dass es sich bei S. alias Kanotz zu einen geistigen Führer einzelner Cliquen handelt, dessen Absonderung und Strafverfolgung erforderlich ist, unabhängig von dem Ausgang der weiteren Ermittlungen im Rahmen der Gesamtermittlungen gegen die Navajos."

Bei seiner Vernehmung vom 14. September 1937 schildert er, das er seit dem Sommer 1934 regelmässig mit einigen bekannten Jungen meist Sonntags in verschiedene Ausflugsorte gefahren sei. Er habe sich mit diesen Jugendlichen auch schon in der Woche an bestimmten Plätzen getroffen. So am Rhein in der Nähe der Hängebrücke, an der Eiche und am Lindenwall. Ihm seien zwar Lieder der bündischen Jugend bekannt, so das Lied vom Rübezahl, doch habe er es nie mitgesungen. S. bestreitet eine HJ-feindliche Stimmung unter den Navajos und alle anderen Vorwürfe einer politischen Betätigung. Er gibt lediglich zu, dass er sich an dem Abend der Schlägerei sowohl in Kalk als auch bei den Jugendlichen am Rhein befunden habe.

Im Protokoll zur Vernehmung kommentiert der Gestapobeamte S. der offensichtlich an einer harten Bestrafung des Jugendlichen interessiert ist, dessen Charakter extrem negativ. Es handele sich bei Schmidt um einen "in gleicher Weise politisch wie kriminell vorbelasteten renitenten und verlogenen Burschen. Bei seiner Festnahme, wie auch bei seiner Vernehmung zeigte er eine ausgesprochene passive Widersetzlichkeit, die wohl der Erfolg seiner glimpflichen Behandlung ist."

Das Gericht verurteilt S. am 15.12.1937 zu einer dreimonatigen Gefägnisstrafe.



 
Gruppen
Navajos (An der Eiche)
Navajos (Hönninger Weg)
Navajos (Alte Mauer am Bach/Poststraße)
Navajos (Volksgarten)
Navajos (Köln-Mülheim)

Lexikon
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Bündische Jugend
Kommunistischer Jugenverband Deutschlands (KJVD)
Gestapo
Bund der Reichpfadfinder
Navajo