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Sturmschar St. Ursula: Anzeige durch den Bürgermeister wegen verbotenen Marschierens und Widerstand gegen die Staatsgewalt

Pfarrprozession St. Paul 1936

Am 5. Mai 1935 gegen 9 Uhr morgens werden 6 Angehörige der Sturmschar St. Ursula in "einheitlicher Kleidung und geschlossener Abteilung" auf der Provinzialstraße von Köln kommend, zwischen Quadenhof und Hennef von dem Bürgermeister N. aus Hennef angehalten. Sie kommen von einer Nachtwanderung über Deutz, Schiffbrücke, Ensen, Porz, Wahn, Lind, Troisdorf nach Hennef. Dabei tragen sie kurze graue Manchesterhosen und graue Joppen, ein Sporthemd sowie einen Brotbeutel. Als der Bürgermeister Hennefs die Sturmschargruppe bemerkt, hält er sie an und fragt sie nach ihren Ausweisen. Nach Angaben des Bürgermeisters fordert er sie dann auf, in sein Auto einzusteigen, um mit ihnen zur Polizeiwache nach Hennef zu fahren. In der polizeilichen Anzeige heißt es zum Verhalten der Jungen: "Trotzdem der Herr Bürgermeister in der Uniform eines Ortsgruppenleiters war und sich als Bürgermeister auswies, leisteten sie keine Folge, sondern setzten sich körperlich zur Wehr, indem 2 (H.) und 3 (Hü.) sich mit aller Gewalt sträubten. Nach längerem Sträuben stiegen dann 2 und 3 in das Auto ein, während die Übrigen den Weg zur Polizeiwache zu Fuss antraten. Auf der Wache wurden 6 Brotbeutel mit Band und 5 einheitliche Jacken beschlagnahmt. Die gleichartigen Hosen und Koppel wurden ihnen belassen, da Ersatz nicht vorhanden war."

In ihren polizeilichen Aussagen bestreiten die Jungen übereinstimmend, in einer geschlossenen Abteilung marschiert zu sein. Darüber hinaus führt H., 17 Jahre alt, bei der Mutter wohnend, aus, dass er aus Angst nicht mit in das Auto steigen wollte, da er fälschlicherweise angenommen habe, er solle allein in das Auto steigen.

Die Jugendlichen werden angeklagt, als Angehörige eines konfessionelles Jugendverbands geschlossen aufgetreten zu sein. Es wird ein Verfahren vor dem Sondergericht gegen sie eröffnet. Am 28. August 1935 werden die Angeklagten freigesprochen, da eine Überführung nicht möglich sei.



 
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