Nach achtjährigem Besuch der Volksschule war Hermann Sch. zunächst für ein Jahr als "Arbeitsjunge" im Kölner Görreshaus (Verlag) beschäftigt, um danach zwei Jahre lang im selben Unternehmen den Beruf des Buchdruckers zu erlernen. Wegen Konkurses habe er seine Ausbildung unterbrechen müssen und habe seine Lehre schließlich in der Gutenberg-Druckerei in Köln fortgesetzt und am 1. April 1935 beendet. Danach sei er von der Druckerei bis Anfang 1937 weiterbeschäftigt, dann jedoch aufgrund Arbeitsmangels entlassen worden.
Seit seiner Schulentlassung im Jahr 1930 gehörte Sch. dem katholischen Jungmännerverband an.
Sch. war weder Mitglied der HJ noch gehörte er der NSDAP an. Er war lediglich in der DAF organisiert.
Zum Zeitpunkt seiner Festnahme vertrat Hermann Sch. seinen Bruder Anton, der seine Dienstpflicht ableistete, als "Obmann" beim katholischen Jungmännerverband und kassierte dort bei 25 Mitgliedern die Beiträge. Gleichzeitig fungierte er noch als "Cornett" bei den katholischen St. Georgs-Pfadfindern, wo er nach eigener Angabe eine dreiköpfige "Sippe" führte. Außerdem hatte er nach 1933 eine bis dahin unter dem Namen "Sturmvogel" existierende Wandergruppe in "Ehemalige Sturmvögel" umbenannt und entgegen offiziellen Anweisungen und Verordnungen offenbar zumindest bis ins Jahr 1936 weitergeführt.
Obwohl bei ihm die einschlägigen Liederbücher "Lieder der Eisbrechermannschaft" und "Lieder der Südlegion" gefunden worden waren, bestritt Sch. jegliche Verbindung zur "Deutschen Jungenschaft 1.11.". Die Liederbücher seien vor Jahren von ihm und anderen "ersten Mtgliedern" der St. Georgspfadfinder gekauft worden, "um Lieder zum Singen zu haben".
Sch. gestand zwar ein, dass ihm die verschiedenen Fahrtenziele in Rösrath, z.B. "Haus Steeg", zwar bekannt seien, dass er dorthin jedoch - im Gegensatz zu anderen Gruppenmitgliedern - noch keine Fahrten unternommen habe. Sch. stellte den "Singkreis" ohnehin als in Auflösung befindlich dar. Er jedenfalls habe seit Anfang August 1937 weder an Zusammenkünften noch an Fahrten teilgenommen - vor allem deshalb, weil er "im Auftrage der Caritas eine Schülergruppe von 10 Personen nach Kloster Prüm in der Eifel geleitet" habe und sich dort drei Wochen aufgehalten habe. In der Zwischenzeit habe sich der "Singkreis so gut wie aufgelöst, weil man erkannt hatte, dass das Fortbestehen der Organisation den Gesetzen zuwider gewesen wäre".
Hermann Sch. war durch Hermann H. mit dem "Singkreis" in Verbindung gekommen, für den er schließlich ohne amtliche Erlaubnis ein Liederbuch gedruckt und an die Gruppenmitglieder verteilt hatte. Das war auch deshalb eventuell strafbar, als Sch. natürlich nicht der Reichsschrifttumskammer angehörte und diese auch nicht um Erlaubnis zum Druck eines Liederbuches nachgesucht hatte. Er habe das nicht getan, so Sch. vor der Gestapo, da das Heft ja nicht zum Vertrieb bestimmt gewesen sei. Er sei sich aber keiner strafbaren Handlung bewusst gewesen. Wäre das der Fall gewesen, hätte er ja nicht seinen Namen im Impressum gedruckt. Erst nach Verteilung des Heftes sei ihm bekannt geworden, dass das Singen der im Heft enthaltenen Lieder "In der Latria Mianca" und "Eh die weißen Wogen" verboten sei, weshalb sich bei allen Gruppenmitgliedern "eine gewisse Unsicherheit" breit gemacht hätte.
Nach der Vernehmung wurde Hermann Sch. offiziell festgenommen und ins Kölner Gefängnis "Klingelpütz" eingeliefert und die Akten an den zu dieser Zeit für "bündische Vorgäge" zuständigen Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Düsseldorf weitergeleitet. Am 23. Dezember 1937 erfolgte dann jedoch Sch.´s Entlassung "mangels Fluchtverdachts". Außerdem musste er sich verpflichten, "keinerlei Verbindung mit den Mitgliedern des Singkreises aufzunehmen". Sollte er das tun, drohe ihm die erneute Verhaftung.
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