Nach dem Volksschulbesuch, bei dem Franz H. eine Klasse wiederholte, machte er eine Lehre als Schlosser, die er am 22. Mai 1942 mit dem Bestehen der Gesellenprüfung beendete. Bis zur Festnahme arbeitete H. in seinem Lehrbetrieb weiter.
1936 trat er dem DJ bei und wurde 1939 in die HJ übernommen. Hier hatte er zuletzt den Dienstrang eines Hordenführers. Im letzten Jahr vor seiner Verhaftung habe er keinen Dienst mehr mitgemacht. Es habe ihm "nicht mehr gefallen, weil die Führer eingezogen worden seien." Gerichtlich bestraft oder verwarnt war H. nicht.
Seit 1941 machte Franz H. nach eigenen Angaben Wanderungen in die nähere Umgebung Kölns, die er gemeinsam mit bis zu vier anderen Jugendlichen unternahm. Auch sei er bereits in jenem Jahr öfter am Leipziger Platz gewesen und im Herbst 1942 Mitglied des „Clubs der Edelweißpiraten“. Allerdings wurde er nach eigenen Ausgaben aus dem Club ausgeschlossen, weil er an einer Fahrt nicht teilgenommen und das dafür geforderte Bußgeld nicht gezahlt habe.
Die Gestapo wirft ihm in ihrem Schlussbericht vom 03. Februar 1943 folgendes vor: "Franz H. beteiligte sich bei Wanderungen der bündischen Jugend, wurde Mitglied der Edelweißpiraten, machte die Wanderfahrt nach Remagen mit, trank vom gestohlenen Wein, ohne am Diebstahl teilgenommen zu haben."
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