Nach der Volksschule arbeitete M. als Arbeitsjunge bei verschiedenen Firmen.
Von Januar 1934 bis Ende 1935 war M. in der HJ, Gefolgschaft 18, Sudermannplatz. Wegen Dienstversäumnisses wurde er aus der HJ ausgeschlossen.
M. wurde bei einer Razzia der Gestapo am 12.12.1937 im Lokal Margarethenhöhe aufgegriffen, nach Ermittlungen der Kölner Gestapo "verbotener bündischer Betätigung" angeklagt und vom Sondergericht Köln am 8. Februar 1938 zu einer Geldstrafe von 100 RM verurteilt. In seiner Vernehmung streitet M. alle Vorwürfe ab.
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