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Ermittlungsverfahren wegen Fortführung der bündischen Jugend

Gegen sechs Kölner Jugendliche läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Fortführung der bündischen Jugend. Es wird ihnen vorgeworfen, dass sie sich immer wieder auf dem Adolf Hitlerplatz (heute: Ebertplatz) getroffen und Lieder gesungen hätten, die in der HJ verboten sind und auf einen eigenen bündischen Zusammenhang verweisen.

Als die Beschuldigten auf Anzeige von HJ-Angehörigen vom 12. April 1937 der Polizei vorgeführt werden, erklären sie, dass sie sich lediglich dort getroffen hätten, um Fahrtenlieder der HJ und Schlager aus Tonfilmen zu singen. Von einer bündischen Organisation wüßten sie nichts. Drei der Jugendlichen sind Mitglied der HJ.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens geht aus der Akte nichts hervor; das Verfahren wurde offenbar eingestellt.



 
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