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Franz L.

Franz L. besuchte die Volksschule und wechselte nach dem Abschluss ins Kloster Helenberg bei Trier, um dort Polsterer und Dekorateur zu lernen. Unter der Aufsicht der Klosterbrüder habe er jedoch nichts lernen können, da dort lediglich Flickarbeiten ausgeführt worden seien. Deshalb - und nicht aus anderen Gründen - sei er nach Köln zurückgekehrt. Nach sechsmonatiger Tätigkeit als Laufbursche hatte L. am Appellhofplatz eine erneute Polstererlehre begonnen. Zum Zeitpunkt befand er sich im 2. Lehrjahr und wurde wöchentlich mit 4,- RM entlohnt.

Einer Jugendorganisation - außer der HJ - gehörte er nicht an.

Von 1932 bis 1934 gehörte Franz L. der HJ an. Anlässlich seines zwischenzeitlichen Umzugs nach Trier trat er dort aus.

Seit Frühjahr 1937 zählte L., ohne das er von jemandem dort "eingeführt" worden sei, zur "Gruppe der Jugendlichen, die sich allabendlich am Georgsplatz treffen".

Longerich musste am Ende seines Verhörs eingestehen, dass er noch in der Zelle im EL-DE-Haus gemeinsam mit Hermann K. das Lied "Wir lagen vor Madagaskar" mit der die "Navajos" behandelnden 5. Strophe gesungen zu haben.

Bei den der Gruppe zur Last gelegten Aktionen (Konflikt mit dem "Verkehrserziehungsdienst" der NSKK, Einwerfen einer Scheibe am St.-Raphael-Haus (beides am 13.10.1937), Schlägerei mit HJ-Mitgliedern (v.a. K.) sowie Scheiben-Einwefen und Brandstiftung im NSV-Mädchenheim (alles am 14.10.1937), sei er, so L., der wegen dieser Vorfälle am 19. Oktober 1937 verhaftet worden war, am Ende seiner Vernehmung, nicht beteiligt gewesen. Wie der ebenfalls beschuldigte S. so etwas behaupten könne, sei ihm völlig unklar - im übrigen eine Aussage, die sich in S. Verhörprotokoll an keiner Stelle findet!

Nach der Vernehmung wurde L. im Polizeigefängnis Klingelpütz inhaftiert. Am 2. November 1937 legte Rechtsanwalt S. Haftbeschwerde ein, sie am 5. November 1937 vom zuständigen Düsseldorfer Oberstaatsanwalt jedoch abschlägig beschieden wurde.

Am 16. Dezember 1937 wurde L. vom Kölner Sondergericht zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, die durch die Untersuchungshaft abgegolten waren. Das Gericht führte zu seiner Person aus: "Der Angeklagte L. hat nach seiner Angabe von 1932 - 1934 der HJ angehört. Er lässt sich darin ein, er sei zunächst mit einigen ‚Jungens', hierunter S. und B., im Volksgarten zusammengetroffen, dort sei Mandoline gespielt worden und seien gemeinschaftliche Lieder, wie das Navajo-Lied, ‚Wie lagen kurz vor Madagaskar' usw. gesungen worden; als Gruss sei ‚ahoi' gebraucht worden, wobei man sich den oben gekennzeichneten besonderen Händedruck gegeben habe. Der Deutsche Gruss Heil Hitler sei nur angewandt worden, wenn sich Polizei in der Nähe befunden habe; später sei er dann mit den anderen zum Georgsplatz abgewandert wo er u.a. mit D., S. und W. Fussball gespielt habe, während sonntags Fahrten in die Rösrather Gegend unternommen worden seien; er selbst habe drei Fahrten nach ‚Ammerländchen' mitgemacht, wo sich etwa 15 Mann der verschiedenen Gruppen getroffen hätten. Auch dort seien Lieder gesungen, Klampfe gespielt und in der nahen Sülz gebadet worden. Es sei richtig, dass ein Teil sich ‚Navajos' genannt hätten. Auch hätten einige ein einheitliche Kluft, bestehend aus Schaftstiefeln mit darüber gerollten Strümpfen, kurzer schwarzer Samthose und kariertem Hemd getragen, ferner habe er bei einem, der sich aber nicht unter den Angeklagten befindet, eine Lilie als Abzeichen gesehen, während andere einen Gelenkriemen mit Totenkopf getragen hätten. Von Gewalttaten der Navajos wisse er nichts, er selbst habe lediglich eines abends am BDM-Heim am Georgsplatz das verbogene Schutzgitter ‚gerade gebogen'. Es sei zwar richtig, dass er noch nach seiner Festnahme im LD-Haus mit dem Mitangeklagten K. das Lied von Madagaskar gesungen habe, jedoch habe ihm eine Herausforderung hierbei fern gelegen. Dass er sich durch sein Verhalten strafbar machte, habe er nicht gewusst."



 
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