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HJ-Streifendienst wird Sonderformation

Das Abkommen zwischen Baldur von Schirach und Heinrich Himmler vom 26. Oktober wird der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Im Westdeutsche Beobachter erscheint folgender Artikel: "Durch eine Anordnung des Jugendführers des Deutschen Reiches ist der HJ-Streifendienst als Sonderformation aufgestellt worden. Er soll bis zum 1. April 1948 [!] in jedem Bann die volle Stärke einer Gefolgschaft erreichen. Diese Verfügung bedeutet für den SRD - das ist die Abkürzung für den Streifendienst - eine Anerkennung seiner bisher geleiteten Arbeit. Der SRD ist nur selten an die Oeffentlichkeit getreten, wenngleich seine Arbeit für die Hitler-Jugend von größter Bedeutung ist. Ueberall, wo es sich um größere Veranstaltungen handelt oder um Transporte, wie die nach Nürnberg, ist der SRD zur Stelle und sorgt dafür, daß alles reibungslos sich vollzieht. Daneben achteten die Streifenkommandos darauf, daß das Auftreten der Jugend, auf die die Oeffentlichkeit mehr denn je achtet, einwandfrei ist. Dieses Aufgabengebiet ist besonders im Sommer während der Lager- und Fahrtenzeit groß. Die Anforderungen an die Angehörigen des SRD sind außerordentlich groß. Die Bedingungen für den Eintritt sind heute gleich denen, die die Schutzstaffeln stellen. So haben die Bewerber bestimmte körperliche und rassische Voraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen darüber hinaus eine bestimmte Anzahl von Jahren der HJ angehört bzw. eine Führerstellung bekleidet haben. Die neue Anordnung des Reichsjugendführers wird dem HJ-Streifendienst seine Arbeit erleichtern, dazu beitragen, daß die aufopferungsvolle Tätigkeit zu größerer Breitenwirkung kommt und daß der SRD aus seinen Reihen einen besonders befähigten Nachwuchs für die Schutzstaffeln stellen kann."



 
Lexikon
Schirach, Baldur von
HJ-Streifendienst (SRD)
Himmler, Heinrich