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Reichsjustizministerium berichtet über jugendliche Cliquen

Anfang 1944 beklagt das Reichsjustizministerium die verstärkte Bildung von Jugendgruppen außerhalb der Hitlerjugend (HJ). In einem Bericht fasst es Vorfälle in verschiedenen Städten zusammen:

In Erfurt, Magdeburg und Wismar haben sich Jugendliche zusammengetan, um gemeinsam Diebstähle zu begehen. In Celle und Königsberg überfallen jugendliche Cliquen angeblich Passanten und Angehörige des HJ-Streifendienstes. In Berlin und Frankfurt am Main verüben Jugendliche Diebstähle und Einbrüche. Auch in anderen Städten kommt es zu Diebstählen und Überfälle vor allem auf Hitlerjungen.

Im Ruhrgebiet und im Rheinland stehen Edelweißpiraten in Opposition zur Hitlerjugend. Jeden Abend haben sie ihre Zusammenkünfte und machen unter anderem auch Überfälle auf die HJ. In Köln treiben Edelweißpiraten angeblich Propaganda für die bündische Jugend und verteilten Flugblätter. In Leipzig und anderen Städten organisieren Jugendliche sich mit dem Zweck, sich gegen die staatliche Jugenderziehung aufzulehnen und gegen die HJ vorzugehen. Teilweise kommt es zu explizit politischen Aussagen wie etwa in Düsseldorf: "Nieder mit Hitler - wir wollen die Freiheit".

Diese politisch-oppositionellen Gruppen kommen nach Meinung des Berichts aus der Bündischen Jugend. Nach dem Verbot der Bündischen Jugend durch die Nazis sei es zu "einer größeren Anzahl wilder Cliquenbildung" gekommen. Um diese "illegalen Nachfolger der bündischen Gruppen" zu bekämpfen, hat die Reichsjugendführung in Düsseldorf eine besondere Zentralstelle "West" eingerichtet, die von 1937 bis 1938 existiert. Nach Ausbruch des Krieges kommt es wieder vermehrt zur Gruppenbildung. Die Feindschaft zur HJ rühre daher, dass in den Gruppen im wesentlichen Jugendliche waren, die nicht in der HJ oder daraus ausgeschieden seien.

Die bekannteste politische Gruppe sei die der Edelweißpiraten. Ausgehend von Köln und Düsseldorf habe sie sich schnell ausgebreitet. Zum Auftreten der Edelweißpiraten gehöre die so genannte Kluft, also bestimmte Kleidungsmerkmale. Bei ihren Treffen singen die Edelweißpiraten bündische bzw. russische Lieder oder sprechen über ihre Wanderungen. Während Homosexualität laut Bericht selten vorkäme, haben die Jungen jedoch sexuellen Kontakt mit Mädchen. Meistens seien die Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren und üben selten einen Beruf langfristig aus.

Der Bericht stellt fest, dass es "zwischen den einzelnen Gruppen ein übereinstimmendes Erscheinungsbild" gebe. Daher müsse eine "Dachorganisation oder zumindest eine einheitliche Führung vorhanden" sein. Genauso wie die Verbindung zu Kommunisten ist dies für die Nationalsozialisten Anhaltspunkt zur Verfolgung der Gruppen.

Andere Jugendliche seien liberal eingestellt und tendierten zur "lässig-englischen Lebensführung". Der Ursprung dieser Gruppen liegt in Norddeutschland, besonders in Hamburg. Als besonders auffällig bezeichnet der Bericht die Swing-Jugend, die sich bereits vor dem Krieg zusammengefunden habe. 1939 und 1940 gibt es Tanzveranstaltungen mit 5 bis 6000 Besuchern. Nach dem Tanzverbot veranstalten sie Hauspartys. Die Jugendlichen interessieren sich mehr für Musik als den Kriegsverlauf. Gekleidet seien die Mitglieder in englischer Mode, zum Beispiel geschlitzte Jacken in schottischen Mustern und Regenschirm.

"Kriminelle" Jugendgruppen seien "Zeichen typischer, zum Teil kriegsbedingter Verwahrlosung". Der Ministeriumsbericht teilt die Angehörigen dieser Gruppen mit rassistischen Kriterien ein: "Ihre Mitglieder setzen sich fast ausnahmslos aus Angehörigen erbbiologisch minderwertiger, asozialer Sippen zusammen". Diese Gruppen verfolgen keine politischen Ziele.

Der Bericht des Justizministeriums versucht, die Ursachen der Cliquenbildung herauszufinden. Als Grund für die "kriminellen" Gruppen nannte er die durch den Krieg bedingte "mangelnde Beaufsichtigung und Beobachtung kriminell besonders anfälliger Jugendlicher".

Die Ursachen für die Entwicklung liberalistisch-individualistischer und politischer Tendenzen seien jedoch andere:

Zum einen seien die Gruppen weitgehend sich selber überlassen. Die Hitlerjugend, deren Aufgabe es eigentlich sei, den Jugendlichen Angebote zu machen, könne dies nicht mehr leisten. Viele HJ-Führer waren in die Wehrmacht eingezogen worden und der HJ-Dienst selber wurde so vernachlässigt. Auch das "Bestreben zur Selbständigkeit" der Jugendlichen könne durch das Elternhaus nicht mehr geleitet werden, da der Vater meistens im Krieg sei. Genauso bewirke die "mangelnde Betreuung durch das Elternhaus" die "sexuelle Verwahrlosung".

Ein großes Problem stellen zum anderen die Arbeitsbedingungen dar. Die Jugendlichen müssen teilweise an anstrengenden und unangenehmen Arbeitstellen arbeiten. Außerdem kämen die Jugendlichen in Kontakt mit ausländischen Zwangsarbeitern.

Die Jugendlichen sehen sich oft im Gegensatz zur Hitlerjugend. Erteilt ihnen ein Polizist Befehle, so der Bericht, gehorchen sie meist. Doch die Hitlerjungen seinen meist im gleichen Alter wie die unangepassten Jugendlichen und so käme es "bald zu Schlägereien zwischen Cliquenangehörigen und dem HJ-Streifendienst". Teilweise gäbe es auch kommunistische Tendenzen.

Die extremen Lebensbedingungen im Krieg, besonders die Luftangriffe führen dazu, dass ein Freizeitleben der Jugendlichen unmöglich wird. Die HJ ist nur noch im Kriegseinsatz tätig. Somit suche der Jugendliche "Gesellschaft, die ihm Freude bringt, die ihn aufheitert und Abwechslung verschafft".

Der Bericht versucht, die Ursachen für den Zusammenschluss von Jugendlichen zu analysieren. Dabei nennt er hauptsächlich die "Verwahrlosung" der Jugendlichen, nicht aber den Umstand, dass die Jugendlichen in die Hitlerjugend gezwungen und durch das NS-System reglementiert und verfolgt werden. Dass sie sich dem entziehen wollen, führt das Justizministerium nicht auf.

Die Jugendcliquen sollen bekämpft werden. Zum einen gehen HJ in Zusammenarbeit mit der Sicherheitspolizei und der Justiz dagegen vor. Rechtlich können die Jugendlichen etwa wegen Verabredung zum Hochverrat, Nötigung, Landfriedensbruch, der Bildung bewaffneter Banden, der Teilnahme an staatsfeindlichen Verbindungen und Diebstahl verfolgt werden. Zudem würde oft gegen das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien und das Verbot der bündischen Jugend verstoßen. Teilweise werden die "bündischen Umtriebe" auch in der Wehrmacht fortgesetzt.

Die Anführer der Gruppen sollen streng bestraft werden, während Mitläufer mit leichten Strafen davonkommen sollen, um eine Solidarisierung zu vermeiden. Leichte Strafen seien Verwarnungen oder Jugendarrest Schwere Bestrafungen dagegen die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager für bis zu drei Monaten, Gefängnis oder - als härteste Verfolgungsmaßnahme - ein "polizeiliches Jugendschutzlager", also ein KZ für Jugendliche.



 
Lexikon
Kluft
Hitlerjugend (HJ)
Bündische Jugend
HJ-Streifendienst (SRD)
Edelweißpirat
Konzentrationslager (KZ)
Wehrmacht
Swing-Jugend
Jugendschutzlager (KZ Moringen und Uckermark)