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Dienstanweisung für den HJ-Streifendienst

In einer Dienstanweisung werden die Aufgaben des Streifendienstes (SRD) als Sonderformation der Hitlerjugend und einsatzbereite Einheit festgelegt.

Dem SRD wird die Durchführung der Ordnungs- und Überwachungsaufgaben übertragen. Zum Ordnungsdienst gehören die Abstellung von Ehrenformationen, der Ordnungsdienst bei Veranstaltungen und in Lagern und der Verkehrserziehungsdienst. Zu den Überwachungsaufgaben zählen: Die Überwachung des allgemeinen Verhaltens in der Öffentlichkeit und die Überwachung von Jugendherbergen und Heimen. "Verwahrlosungs- und Zersetzungserscheinungen" sollen ebenso beobachtet werden wie Sammlungen von verwertbaren Material. Die Fahndung nach vermissten Jugendlichen gehöre ebenso zum Aufgabenbereich. Zum Überwachungsdienst werden Jugendliche von 17 und 18 Jahren hinzugezogen.

Der SRD dient, nach einer Vereinbarung zwischen HJ und SS im Jahr 1938, als SS-Nachwuchsorganisation. Jeder Angehörige des SRD solle nach Ausscheiden aus der HJ in die SS eintreten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen SRD und SS ist Voraussetzung.



 
Lexikon
Schutzstaffel (SS)
HJ-Streifendienst (SRD)