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Aufgaben des HJ-Streifendienstes

Im Juni 1935 werden die Aufgaben des HJ-Streifendienst klarer umrissen. Die Auswahl der Mitglieder des Streifendienstes (SRD) soll sorgfältig vorgenommen und mehr auf Qualität und Zuverlässigkeit als auf Quantität geachtet werden. Die Hauptaufgaben des SRD werden vorläufig in vier Bereiche eingeteilt:

"1. Überwachung der Angehörigen von nationalsozialistischen Jugendverbänden außerhalb des Dienstes, die durch Tragen der Uniform oder durch Abzeichen als Angehörige von nationalsozialistischen Jugendverbänden kenntlich sind.(...)

2. Der Streifendienst hat (...) darüber zu wachen, daß alle die von der Reichsjugendführung (...) herausgegebenen Anordnungen (...) beachtet werden.

3. Einziehen von Ausweisen oder Uniformstücken von ausgeschiedenen Mitgliedern.

4. Nach besonderen Anweisungen Beobachtungen und Feststellungen über andere Jugendverbände. (...) In dringenden Fällen, wo es das Ansehen der NSDAP erfordert, ist der Streifenführer befugt, durch sofortige Anordnungen einzugreifen. Der Streifendienst hat keinen polizeilichen Charakter, auch nicht den einer Hilfspolizei."

Die Ausbildung der Bannstreifenführer soll die Polizei durchführen Dazu gehört eine "soldatische und polizeisportliche Ausbildung" und eine Waffenausbildung. Die Polizei soll Schulungen über rechtliche und praktische Aufgabenbereiche abhalten.

Der Dienst des SRD läuft gemäß der Aufgabenstellung darauf hinaus, Angehörige von NS-Jugendorganisationen auf das Tragen von unvorschriftsmäßiger Kleidung zu kontrollieren. Ist der Kontrollierte kein Mitglied einer NS-Jugendorganisation, kann er - wenn nötig auch "zwangsweise" - der Polizei übergeben werden.



 
Lexikon
Reichsjugendführung (RJF)
HJ-Streifendienst (SRD)